CMR-Richtlinie: EU verschärft Kobalt-Grenzwerte und stuft Schweißrauch ein
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Rat der Europäischen Union hat am 19. Oktober 2026 die sechste Revision der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und Reproduktionstoxine (CMR) endgültig gebilligt.
Mit dem Beschluss werden verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere Industriechemikalien verschärft und Schweißrauch erstmals in den Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Bei der Abstimmung votierte Deutschland gegen die Neuregelung, während sich Belgien und Polen der Stimme enthielten.
Das Europäische Parlament hatte der Neufassung der Arbeitsschutzrichtlinie bereits am 6. Oktober 2026 mit 499 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 104 Enthaltungen zugestimmt. Mit dem Votum im Rat ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen.
Neue Grenzwerte für Kobalt, PAK und Schweißrauch
Die Neuregelung betrifft zentrale Grundstoffe und Emissionen der europäischen Fertigungsindustrie. Für Kobalt und anorganische Verbindungen, die insbesondere in der Batterieproduktion eingesetzt werden, legt die Richtlinie einen Arbeitsplatzgrenzwert für eine Acht-Stunden-Exposition fest. Dieser beträgt 0,01 mg/m³ für über Nase und Mund eingeatmete Partikel sowie 0,0025 mg/m³ für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen.
Nach Angaben der EU-Kommission sind in der Union derzeit rund 113.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kobalt und entsprechenden anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
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Darüber hinaus umfasst die Novelle Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die schwerpunktmäßig in der Stahl-, Eisen- und Aluminiumerzeugung auftreten, sowie für 1,4-Dioxan in der Chemie- und Textilbranche. Für Isopren gelten künftig neue Langzeitgrenzwerte. Schweißrauch wird durch die Aufnahme in Anhang I formell als krebserzeugender Prozess eingestuft, was betriebliche Schutzpflichten auslöst.
Nach Berechnungen des Rates sollen die Maßnahmen über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Erkrankungen verhindern.
Übergangsfristen und betriebliche Vorgaben
Um den betroffenen Industriezweigen die Umstellung zu ermöglichen, sieht der Beschluss mehrjährige Übergangszeiträume vor. Für die Einhaltung der Vorgaben bei Kobalt und anorganischen Verbindungen gewährt der Rat der Industrie eine Anpassungszeit von sechs Jahren, in der höhere Übergangswerte angewendet werden dürfen. Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren.
EU-Produktionsstandorte müssen nach den Vorgaben des Rates künftig regelmäßige Arbeitsplatzmessungen durchführen und technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Expositionsminderung umsetzen.
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Der Katalog zusätzlicher Schutzmaßnahmen beinhaltet den Einsatz von Atemschutz, geregelte Pausen in unbelasteten Bereichen sowie verbindliche Schulungen. Zudem enthält das Regelwerk Schutzgarantien für Feuerwehrleute und Notdienste sowie Vorgaben für den Umgang mit gefährlichen Arzneimitteln.
Die Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind anschließend verpflichtet, die Bestimmungen binnen zwei Jahren in nationales Recht zu überführen, wobei für einzelne Grenzwerte die gesondert festgelegten Übergangsfristen greifen.
