CMRD-Revision, Grenzwerte

CMRD-Revision: EU verschärft Grenzwerte für Kobalt, PAK und weitere Stoffe

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die sechste CMRD-Revision führt neue Stoffgrenzwerte ein und soll über 40 Jahre zahlreiche Krebs- und Berufserkrankungen verhindern.
Moderne industrielle Lüftungs- und Filteranlage in einer sauberen Fabrikhalle zur Verbesserung der Luftqualität am Arbeitsplatz. Illustration mit AI erstellt.

Der Rat der Europäischen Union hat die überarbeiteten Vorschriften für einen verbesserten Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen förmlich angenommen. Mit der sechsten Revision der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reprotoxische Stoffe (CMRD) werden bestehende Schutzstandards am Arbeitsplatz weiter verschärft.

Die Annahme durch die Mitgliedstaaten erfolgte am 19. Oktober 2026 in Luxemburg, nachdem das Europäische Parlament der Neuregelung bereits am 6. Oktober 2026 mit 499 Ja-Stimmen, 49 Gegenstimmen und 104 Enthaltungen zugestimmt hatte.

Neue Grenzwerte für chemische Stoffe und Schweißrauche

Im Zentrum der Novelle steht die Einführung neuer Expositionsgrenzwerte für eine Reihe gesundheitsgefährdender Chemikalien. Die Regelungen erfassen künftig verbindliche Grenzwerte für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie 1,4-Dioxan und Isopren.

Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sieht die Richtlinie dabei eine Übergangsfrist von sieben Jahren vor, um betroffenen Industriezweigen die notwendigen Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.

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Zudem wurden Schweißrauche neu in den Anhang I der CMRD-Richtlinie aufgenommen. Ein fester numerischer Grenzwert wird für Schweißrauche im aktuellen Gesetzestext zwar nicht festgelegt, die Europäische Kommission prüft diesbezüglich jedoch zusätzliche Limits, um künftige Sicherheitsstandards weiter zu präzisieren.

Signifikante Senkung arbeitsbedingter Erkrankungen erwartet

Die Verschärfung der Arbeitsschutzstandards soll nach Berechnungen der Institutionen spürbare gesundheitliche Entlastungen bewirken. Laut Angaben des EU-Rates können durch die beschlossenen Maßnahmen in den kommenden 40 Jahren schätzungsweise 1.700 Fälle von Lungenkrebs sowie rund 19.000 weitere berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden.

Arbeitsbedingte Expositionen gegenüber krebserregenden Stoffen gelten in der Europäischen Union weiterhin als eines der größten Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz.

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Zweijährige Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten

Die überarbeitete Richtlinie tritt mit ihrer offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend verbleibt den EU-Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die Vorgaben in nationales Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht zu überführen.

Auf nationaler Ebene müssen Arbeitgeber nach Ablauf dieser Umsetzungsfristen die betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen, Schutzvorkehrungen und technischen Absaugsysteme an die neuen Vorgaben anpassen.

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