Cookies ohne Einwilligung: BGH prüft Haftung von Drittanbietern
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 16:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der grundlegenden Frage, inwieweit Drittanbieter für das Setzen von Cookies ohne Einwilligung der Webseitennutzer haften.
Der I. Zivilsenat des Karlsruher Gerichts verhandelt unter dem Aktenzeichen I ZR 5/26 über die Verantwortlichkeit eines Analyse- und Technologieunternehmens für entsprechende Speichervorgänge auf fremden Internetseiten, wie aus Berichten von Anfang Oktober hervorgeht. Das Verfahren besitzt erhebliche Bedeutung für die gesamte digitale Werbe- und Trackingbranche.
Streit über die Verantwortlichkeit für Nutzertrackings
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Abgrenzung der Pflichten zwischen Betreibern von Internetseiten und externen Dienstleistern, deren technische Werkzeuge in fremde Onlineangebote eingebunden werden. Das beklagte Analyseunternehmen strebt mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof eine vollständige Klageabweisung an, nachdem es zuvor bereits Rechtsmittel eingelegt hatte.
Nach Auffassung der anwaltlichen Vertretung des Technologieunternehmens liege die alleinige Verantwortung für das Einholen einer wirksamen Einwilligung bei den jeweiligen Webseitenbetreibern, die über den Einsatz der Komponenten auf ihren Plattformen entscheiden.
In der mündlichen Verhandlung äußerte sich der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Thomas Koch, bereits zu den Kernpunkten der bisherigen Rechtsfindung.
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Zwar folge der Senat der Vorinstanz des Oberlandesgerichts in zahlreichen rechtlichen Bewertungen, betrachte eine direkte Haftung des Analyseunternehmens jedoch kritisch. Vor diesem Hintergrund gilt im weiteren Verfahrensverlauf auch eine Zurückverweisung an die Vorinstanz als eine denkbare Option.
Mögliche Folgen für vertragliche und technische Vorkehrungen
Der Ausgang des Karlsruher Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis von Digitalunternehmen haben. Nach Einschätzung von Fachanwälten dürften bloße vertragliche Zusicherungen der Webseitenbetreiber künftig nicht mehr ausreichen, falls der Bundesgerichtshof eine Mithaftung der Technologieanbieter bestätigen sollte.
In diesem Fall stünden Drittanbieter vor der Notwendigkeit, zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben vor der Aktivierung von Cookies sicherzustellen.
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Bislang verlassen sich viele Anbieter darauf, dass Betreiber fremder Internetseiten die Einwilligungsdialoge ordnungsgemäß gestalten und Nutzerentscheidungen technisch fehlerfrei an die eingebundenen Skripte übermitteln.
Sollten die Richter in Karlsruhe jedoch weitergehende Prüfpflichten für Tracking- und Werbedienstleister statuieren, müssten bestehende Geschäfts- und Compliance-Modelle branchenweit angepasst werden. Mit einer Urteilsverkündung durch den Bundesgerichtshof wird allerdings erst in einigen Wochen oder Monaten gerechnet.

