Corona-Subventionen, Millionen

Corona-Subventionen: 293 Millionen Euro offene Rückforderungen

03.06.2026 - 20:09:31 | boerse-global.de

OGH und OVG bestätigen Rückforderungen von Corona-Subventionen. In Schleswig-Holstein sind noch 293 Millionen Euro offen.

Corona-Subventionen: 293 Millionen Euro offene Rückforderungen - Bild: über boerse-global.de
Corona-Subventionen: 293 Millionen Euro offene Rückforderungen - Bild: über boerse-global.de

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland haben Gerichte und Behörden in den vergangenen Wochen die Rückzahlungspflicht für übermäßig ausgezahlte Corona-Subventionen konkretisiert. Für viele Unternehmen drohen nun existenzielle Forderungen.

Österreichischer OGH stellt klar: EU-Recht geht vor

Ein wegweisendes Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 28. April 2026 zwingt zahlreiche Großkonzerne zur Rückzahlung von Millionenbeträgen. Der Fall einer Autobahnraststätten-Kette machte es deutlich: Die EU-Kommission hatte eine maximale Fördergrenze von 2,3 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe festgelegt. Österreichische Behörden wandten diese Grenze jedoch auf einzelne Tochtergesellschaften an – mit der Folge massiver Überförderung.

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Der OGH (1 Ob 23/26b) entschied nun: Nach EU-Recht besteht eine zwingende Rückforderungspflicht. Der nationale Vertrauensschutz – also das Argument der Unternehmen, sie hätten auf die Beständigkeit der Zahlungen vertraut – greift in diesem Fall nicht. Rechtsanwalt Georg Eisenberger schätzt das gesamte Rückzahlungsvolumen auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Für manche Firmen könnten die Forderungen existenzbedrohend sein. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte der OGH ab.

Brandenburg: Wenn die Liquiditätslücke ausbleibt

In Deutschland bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Anfang Juni 2026 die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen in Brandenburg. Die Kernaussage: Unternehmer müssen Hilfen zurückzahlen, wenn der im Antrag prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich gar nicht eintrat.

Konkret ging es um Fälle mit Förderungen von 9.000 und 30.000 Euro. Das OVG stellte klar, dass der Förderzweck in den Bewilligungsbescheiden ausreichend definiert war. Bereits 2022 durchgeführte Prüfungen hatten ergeben, dass die erwarteten finanziellen Notlagen in diesen Fällen ausgeblieben waren. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu – eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch noch möglich.

Schleswig-Holstein: 293 Millionen Euro offen

Die aktuellen Zahlen aus dem Norden Deutschlands zeigen das enorme Ausmaß der Rückforderungen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) meldet rund 293 Millionen Euro an noch offenen Corona-Hilfen. Die Aufschlüsselung:

  • Soforthilfe: Von 468 Millionen Euro ausgezahlten Mitteln wurden 360 Millionen zurückgefordert. Rund 200 Millionen Euro sind bereits zurückgezahlt.
  • Neustarthilfe: Rund 22 Millionen Euro von 60 Millionen Auszahlungen stehen zur Rückforderung an, 11 Millionen wurden bislang zurückgeholt.
  • Überbrückungshilfen: Von 1,7 Milliarden Euro Gesamtauszahlungen sind 184 Millionen Euro zur Rückzahlung identifiziert – 122 Millionen davon noch offen.

Tausende Widerspruchsverfahren und Dutzende Klagen sind in Schleswig-Holstein anhängig. Bisher hatten die Kläger jedoch in keinem abgeschlossenen Verfahren Erfolg.

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Hessen schafft Erleichterungen – mit Einschränkungen

Anders die Lage in Hessen: Das Bundesland hat am 22. Mai 2026 sein Rückmeldeverfahren wieder aufgenommen und zugleich Erleichterungen für die Empfänger beschlossen. Privatvermögen mindert künftig nicht mehr den förderfähigen Betrag. Auch Tilgungszahlungen für Darlehen werden nun als Betriebsausgaben anerkannt.

Die Entlastung summiert sich auf rund 66 Millionen Euro für mehr als 66.000 Hilfsempfänger. Allerdings gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro – und die neuen Regeln finden keine Anwendung, wenn bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

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