CSRD-Datenpunktliste, EFRAG

CSRD-Datenpunktliste: EFRAG veröffentlicht finale Vorgaben Ende August

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 20:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EFRAG legt finalisierte ESRS-Datenpunktliste vor, um die CSRD-Berichtspflichten zu präzisieren und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.

EFRAG: Finale CSRD-Datenpunktliste für Ende August 2026 angekündigt
Eine Person prüft konzentriert Nachhaltigkeitsberichte an einem modernen Schreibtisch in einem hellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die europäische Beratergruppe für Rechnungslegung, EFRAG, hat die Veröffentlichung der finalen Datenpunktliste zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die zweite Augusthälfte 2026 angekündigt.

Dieser Schritt folgt auf die Bereitstellung eines entsprechenden Entwurfs der ESRS-Datenpunktliste (European Sustainability Reporting Standards), der im Rahmen der Bemühungen um eine Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen erarbeitet wurde.

Die nun vorgelegten Dokumente zielen darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung präziser zu fassen und die Umsetzung in der Unternehmenspraxis zu erleichtern. Mit der für Ende August geplanten finalen Liste erhalten betroffene Unternehmen eine verbindliche Grundlage, welche spezifischen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemeldet werden müssen.

Regulatorischer Rahmen und angepasste Schwellenwerte

Die Veröffentlichung der Datenpunktliste ist Teil eines längeren Gesetzgebungsprozesses zur Neuausrichtung der europäischen Transparenzregeln. Bereits am 16. Dezember 2025 hatte das Europäische Parlament ein vorläufiges Abkommen mit dem Rat über überarbeitete Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie für unternehmerische Sorgfaltspflichten gebilligt.

In der Folge kam es im Dezember zu wesentlichen Anpassungen der geltenden Richtlinien durch die Europäische Union. Die CSRD wurde dahingehend modifiziert, dass die Berichtspflichten nun für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern greifen.

Parallel dazu erfuhr die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine Einschränkung ihres Anwendungsbereichs. Diese sieht nun vor, dass lediglich die größten Unternehmen unter die Regelungen fallen, wobei die verbindliche Einhaltung der Pflichten erst ab Mitte 2029 vorgesehen ist.

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Internationale Kritik an den EU-Reformen

Trotz der eingeleiteten Vereinfachungen stoßen die europäischen Regelungen auf internationaler Ebene weiterhin auf Vorbehalte. Insbesondere aus den USA werden Forderungen nach einer weitreichenderen Lockerung der Nachhaltigkeitsvorgaben für amerikanische Unternehmen laut, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Der US-Botschafter Puzder verwies in diesem Zusammenhang auf Zusagen, die im Juli 2025 bei einem Treffen in Turnberry gemacht worden seien. Die US-Regierung bewertete die bisherigen Reformen der EU als unzureichend, um die Belastungen für transatlantisch agierende Konzerne signifikant zu senken.

Während die EFRAG mit der detaillierten Datenpunktliste nun technische Klarheit schaffen will, bleibt die politische Debatte über die Verhältnismäßigkeit der CSRD und CSDDD somit bestehen.

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Die finale Fassung der Liste, die in den kommenden Wochen erwartet wird, soll letztlich definieren, in welchem Umfang die Berichtspflichten durch die jüngsten Vereinfachungsentscheidungen tatsächlich reduziert werden. Für Unternehmen bedeutet der angekündigte Veröffentlichungstermin eine wichtige Frist, um ihre internen Reporting-Systeme an die konkretisierten ESRS-Anforderungen anzupassen.

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