CSRD-Gesetz, WPK

CSRD-Gesetz blockiert: WPK verschiebt Pflichtkurse für Nachhaltigkeitsprüfer

04.05.2026 - 12:42:05 | boerse-global.de

Die Wirtschaftsprüferkammer kann die 40-stündige Pflichtweiterbildung für Nachhaltigkeitsauditoren nicht verabschieden, da der Bundestag das CSRD-Umsetzungsgesetz seit Monaten nicht behandelt.

CSRD-Gesetz blockiert: WPK verschiebt Pflichtkurse für Nachhaltigkeitsprüfer - Foto: über boerse-global.de
CSRD-Gesetz blockiert: WPK verschiebt Pflichtkurse für Nachhaltigkeitsprüfer - Foto: über boerse-global.de

Die Wirtschaftsprüferkammer kann die neuen Pflichtweiterbildungen für Nachhaltigkeitsauditoren nicht verabschieden – der Bundestag lässt das CSRD-Umsetzungsgesetz seit Monaten liegen.

Nach einer außerordentlichen Sitzung des Beirats am 30. April 2026 bestätigte die WPK: Die geplante Satzungsänderung für §5a der Berufssatzung bleibt auf Eis. Grund ist das stockende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD). Ohne nationales Gesetz fehlt der Kammer schlicht die rechtliche Grundlage, die neuen Regeln zu beschließen.

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Nächster Anlauf im Juni

Eigentlich sollte die Sitzung Ende April die Einführung des 40-stündigen Pflichtcurriculums für angehende Nachhaltigkeitsprüfer finalisieren. Daraus wurde nichts. Die WPK kündigte nun einen neuen Versuch für die nächste reguläre Beiratssitzung am 19. Juni 2026 an. Ob es dann klappt, hängt allein vom Bundestag ab.

Der Zeitdruck wächst: Die EU-Frist zur Umsetzung der CSRD verstrich bereits im Juli 2024. Deutschland operiert seither in einem rechtlichen Schwebezustand. Eine Anhörung des Rechtsausschusses am 13. April offenbarte erhebliche Streitpunkte – vor allem beim Bürokratieaufwand für mittelständische Unternehmen.

DRSC warnt vor Rückwirkung

Besonders umstritten: Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) geforderten rückwirkenden Berichtspflichten für das Geschäftsjahr 2025. In einem Schreiben an den Ausschuss vom 17. April legte das Gremium vehementen Widerspruch ein. Die Rückwirkung schaffe „erhebliche Rechtsunsicherheit“ und „immense logistische Herausforderungen“ für Unternehmen, die ihre Datensammlung noch nicht aufgebaut hätten.

Für die Prüferbranche hat die Blockade konkrete Folgen: Das digitale Registrierungsportal „Meine WPK“ ist technisch fertig, darf aber nicht aktiviert werden. Solange das Gesetz fehlt, können sich keine „Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung“ offiziell eintragen lassen.

Was die 40-Stunden-Pflicht vorsieht

Der geplante §5a richtet sich an Bestandsprüfer, die unter die sogenannte Grandfathering-Regel fallen. Wer vor dem 1. Januar 2024 registriert war oder seine Prüfung vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen hat, kann über ein verkürztes Verfahren die Zulassung für Nachhaltigkeitsaudits erhalten. Voraussetzung: ein spezialisierter 40-Stunden-Lehrgang.

Das Curriculum gliedert sich in vier Säulen:

  • Rechtliche Grundlagen: ESRS-Standards und Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte
  • Analysemethoden: inklusive der „doppelten Wesentlichkeit“
  • Sorgfaltspflichten: entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Prüfungsstandards: spezifische Vorgaben für die Auditierung

Ein interessantes Detail: Zehn der 40 Stunden können auf die allgemeine jährliche Weiterbildungspflicht angerechnet werden. Die absolvierte Schulung darf bei Antragstellung maximal zwei Jahre zurückliegen. Wer bereits nach Inkrafttreten der CSRD am 5. Januar 2023 relevante Fortbildungen besucht hat, kann diese anrechnen lassen.

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Qualitätssicherung wird zur Pflicht

Die WPK plane zudem eine umfassende Überarbeitung der firmeninternen Qualitätskontrollen. Nachhaltigkeitsprüfungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen in das bestehende Qualitätsmanagement der Prüfungsgesellschaften integriert werden. Die neuen Vorgaben lehnen sich an die Standards für Finanzprüfungen an: klare Verantwortlichkeiten und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement.

Die gute Nachricht: Am inhaltlichen Rahmen des 40-Stunden-Curriculums wird sich voraussichtlich nichts mehr ändern. Er leitet sich direkt aus der EU-Prüfungsrichtlinie ab. Viele Anbieter und Kanzleien haben daher bereits mit Schulungen auf Basis der Entwürfe begonnen – um einen Engpass nach der Gesetzesverabschiedung zu vermeiden.

Zusatzprüfung für Neueinsteiger gefährdet

Die Verzögerung betrifft auch die erste „ergänzende Prüfung“ für Nachhaltigkeitsauditoren. Dieser formelle Test mit schriftlichen und mündlichen Teilen richtet sich an jüngere Prüfer, die nicht unter die Grandfathering-Regel fallen. Intern hatte die WPK den ersten Durchgang für August 2026 vorgemerkt. Die Anmeldefrist für den zweiten Prüfungszeitraum 2026 endete bereits am 28. Februar – mit dem Zusatz, dass die Teilnahme vom Inkrafttreten des Gesetzes abhängt.

Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht bis zum Frühsommer verabschiedet sein, droht die Premiere der Spezialprüfung auf Ende 2026 oder sogar 2027 zu rutschen.

Wettbewerbsnachteil für deutsche Prüfer

Die Branche sitzt auf glühenden Kohlen. Die erste Welle CSRD-pflichtiger Unternehmen – vor allem große Kapitalgesellschaften mit über 500 Mitarbeitern – hat bereits mit der Datensammlung für den Berichtszyklus 2025 begonnen. Die zweite Welle mit angepassten Schwellenwerten folgt 2026.

Branchenbeobachter sehen einen klaren Wettbewerbsnachteil für deutsche Prüfungsgesellschaften. In EU-Staaten, die die CSRD bereits vollständig umgesetzt haben, läuft der Registrierungsprozess längst. Die WPK drängt daher auf eine Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause – damit der Grandfathering-Prozess rechtzeitig zur Hauptsaison 2026 starten kann.

Der 19. Juni wird zum entscheidenden Datum. Verabschiedet der Bundestag das Gesetz im Mai oder Anfang Juni, will die WPK sofort die Resolution zu §5a durchdrücken und das digitale Portal öffnen. Bis dahin heißt es für die Prüfer: Weiterbildungsstunden sammeln und dokumentieren – für ein schnelles Registrierungsfenster später im Jahr.

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