CSRD-Reform, EU-Kommission

CSRD-Reform: 80 Prozent der Unternehmen entlastet

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 08:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission reduziert die Berichtspflichten drastisch, doch Banken fordern weiterhin umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen.

EU-Kommission lockert Nachhaltigkeitsberichte: 80% der Firmen entlastet
Modernes Sitzungszimmer mit Finanzdaten auf einem Tablet und Dokumenten als Symbol für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU-Kommission hat die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv entschlackt. Rund 80 Prozent der bisher betroffenen Firmen fallen aus der Pflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Gleichzeitig steigt der Druck von Banken und Investoren, die immer häufiger eigene Daten einfordern.

Deutliche Entlastung bei Berichtspflichten

Anfang Juli veröffentlichte die EU-Kommission delegierte Verordnungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Zahl der geforderten Datenpunkte sinkt um 60 bis 70 Prozent. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Realwirtschaft.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde auf 2028 verschoben. Nur noch rund 1.600 Konzerne sind betroffen – eine deutliche Reduzierung.

In Deutschland wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) rückwirkend abgeschafft. Für dieses Jahr dürfen Unternehmen zwischen alten und neuen ESRS-Strukturen wählen. Ab 2027 gilt eine Obergrenze für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette (Value Chain Cap).

Kapitalmärkte fordern weiterhin Transparenz

Trotz der regulatorischen Lockerungen bleibt der Druck durch den Finanzsektor hoch. Banken preisen zunehmend Daten zu indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) in ihre Kreditvergabeprozesse ein. Analysten beobachten, dass Kundenanfragen zur Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen an Schärfe gewinnen.

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Branchenbeobachter betonen: Wer im Wettbewerb bestehen will, braucht hohe Kompetenz im Umgang mit Nachhaltigkeitsdaten. Die Version 2.0 der Science Based Targets initiative (SBTi) sieht ab 2028 verpflichtende externe Prüfungen und spezifische Ziele für Emissionskategorien der Lieferkette vor.

Konsultation für Drittstaaten-Standards gestartet

Ein weiterer Baustein der europäischen Berichterstattung wird konkret. Die Beratergruppe EFRAG legte am 29. Juli den Entwurf für den Standard ESRS-40a vor. Er regelt die Berichterstattung für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten.

Betroffen sind schätzungsweise 1.200 Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU. Der Entwurf fokussiert auf die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality). Auf die finanzielle Wesentlichkeit soll verzichtet werden.

Ein „Mixed Approach“ erlaubt es Firmen, sich bei nicht-klimabezogenen Themen auf Auswirkungen innerhalb der EU zu beschränken. Die Konsultationsphase läuft bis zum 31. Oktober 2026. Die finale Verabschiedung ist für Januar 2027 geplant. Die Berichtspflicht soll ab dem Geschäftsjahr 2028 greifen.

Stagnation bei Frauenquote und Reform der Einspeisevergütung

Neue Daten zeigen eine Stagnation bei der Geschlechterdiversität in deutschen Chefetagen. Laut einer Studie der Initiative FidAR sank der Frauenanteil in den Vorständen der 183 wichtigsten börsennotierten Unternehmen auf 19,1 Prozent – nach 19,9 Prozent im Vorjahr. In den Aufsichtsräten verharrt die Quote bei 37 Prozent. Konzerne wie Adidas, SAP und Porsche SE unterschreiten derzeit die Zielmarke von 30 Prozent.

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Das Bundeskabinett verabschiedete am 29. Juli eine umfassende EEG-Novelle und ein Netzanschlusspaket. Ab 2027 wird die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachsolaranlagen gestrichen und durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzt.

In Gebieten mit Netzengpässen müssen Betreiber künftig mit entschädigungslosen Abregelungen von bis zu 20 Prozent ihrer Jahresstrommenge rechnen. Die Bundesregierung will damit die Marktintegration erneuerbarer Energien vorantreiben. Branchenverbände kritisieren die zunehmende Überwälzung von Netzrisiken auf die Anlagenbetreiber.

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