CSRD-Reform, Berichtspflicht

CSRD-Reform: 90 Prozent der Unternehmen von Berichtspflicht befreit

09.06.2026 - 18:36:08 | boerse-global.de

Das Omnibus-Paket befreit 90 Prozent der Firmen von der CSRD, während neue Vorgaben für Verpackungen und Greenwashing die Wirtschaft fordern.

EU-Nachhaltigkeitsregeln: Entlastung bei CSRD, strengere Auflagen
CSRD-Reform - Ein Stapel Dokumente mit der Aufschrift „NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG“, umgeben von digitalen Datenströmen und grünen Symbolen. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während das Omnibus-I-Paket Tausende Unternehmen von der CSRD-Pflicht befreit, steigen die Anforderungen bei Verpackungen und Greenwashing. Ein Drahtseilakt für die Wirtschaft.

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CSRD: 90 Prozent der Unternehmen raus

Das EU-Omnibus-I-Paket hebt die Schwellenwerte für die Berichtspflicht drastisch an. Künftig müssen nur noch Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Die Folge: Schätzungsweise 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen raus.

Doch der Kurs stößt auf Widerstand. Ein Investorenblock mit verwaltetem Vermögen von 6,6 Billionen Euro protestiert gegen die Einschränkung der Transparenzpflichten. Auch die OECD warnt: Unternehmen müssten Daten aufgrund unterschiedlicher Standards weiterhin mehrfach erheben. Das Omnibus-Paket geht Mitte des Jahres ins Trilog-Verfahren.

Österreich hat die CSRD bereits umgesetzt. Für Unternehmen der zweiten Welle ist der erste Bericht für das Geschäftsjahr 2025 jetzt im laufenden Jahr 2026 fällig.

Strengere Regeln für Verpackungen und Greenwashing

Parallel zur Entlastung bei den Standards steigen die Anforderungen auf Produktebene. Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verlangt ab Mitte August 2026 für jede Verpackung eine Konformitätserklärung. Die nötigen Daten – etwa zu Rezyklatanteilen und Recyclingfähigkeit – überschneiden sich mit dem Umweltstandard ESRS E5.

Die überarbeiteten ESRS-Entwürfe reduzieren die Datenpunkte von 1.073 auf rund 320. Besonders deutlich fielen die Kürzungen im Bereich Kreislaufwirtschaft aus.

Ab Ende September 2026 müssen Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ strenger belegt werden. Der Markenverband warnt vor der Vernichtung bereits produzierter Verpackungen, die den neuen Kennzeichnungspflichten nicht entsprechen. Einzelne Handelsketten fordern demnach bereits seit Juni die Umstellung auf neue Designs.

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ESG-Metriken steuern Boni

Nachhaltigkeitsziele sind längst in der Unternehmensführung angekommen. Analysen zeigen: Bei 78 Prozent der Firmen beeinflussen ESG-Metriken die variable Vergütung von Führungskräften. Der Bonusanteil liegt zwischen 10 und 30 Prozent. Ein zentraler Fokus sind Scope-3-Emissionen – sie machen oft bis zu 90 Prozent des CO2-Fußabdrucks aus.

Beim Einsatz von KI in der Berichterstattung mahnen Experten zur Vorsicht. Zwar steigere KI die Effizienz, berge aber Risiken wie algorithmische Verzerrungen oder eine inhaltliche Gleichschaltung der Berichte. Die Gefahr: Soziale Aspekte treten gegenüber leicht messbaren ökologischen Daten in den Hintergrund.

Entgelttransparenz: Deutschland lässt Frist verstreichen

Während bei der Ökoberichterstattung neue Fristen näher rücken, hinkt Deutschland bei der Entgelttransparenz hinterher. Die Bundesregierung ließ die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie Anfang Juni verstreichen. Ein Gesetz wird erst für Anfang 2025 erwartet. Erste Berichtspflichten für Unternehmen werden damit voraussichtlich erst ab Juni 2028 wirksam. Sozialverbände kritisieren die Verzögerung als Rückschritt für die Lohngerechtigkeit.

Die EU-Taxonomie-Reform schreitet unterdessen voran. Nach einer neuen delegierten Verordnung Anfang des Jahres erwarten die Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA für den Herbst weitere Leitlinien. Die vollständige Anwendung der neuen technischen Kriterien ist für das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.

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