CSRD, CSDDD

CSRD und CSDDD: Neue ESG-Pflichten fĂŒr auslĂ€ndische GeschĂ€ftsfĂŒhrer

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 22:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

AuslĂ€ndische GeschĂ€ftsfĂŒhrer niederlĂ€ndischer Firmen mĂŒssen ihre Entscheidungen am lokalen Unternehmensinteresse ausrichten. Neue EU-Richtlinien wie CSRD und CSDDD verschĂ€rfen die Compliance-Anforderungen erheblich.

NiederlĂ€ndisches Gesellschaftsrecht: Pflichten auslĂ€ndischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer unter EU-ESG-Regeln
Moderner Konferenzraum in einem BĂŒrogebĂ€ude mit Blick auf die Amsterdamer Grachten, Fokus auf Corporate Governance und ESG. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Im niederlĂ€ndischen Gesellschaftsrecht gelten prĂ€zise Anforderungen an die Leitung von Unternehmen, die auch internationale FĂŒhrungskrĂ€fte unmittelbar binden.

GeschĂ€ftsfĂŒhrer, die ihren Wohnsitz nicht in den Niederlanden haben, sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen konsequent am Interesse der niederlĂ€ndischen Einheit sowie deren Stakeholdern auszurichten. Diese organschaftliche Pflicht rĂŒckt angesichts neuer europĂ€ischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht verstĂ€rkt in den Fokus der Compliance-Abteilungen.

EigenstĂ€ndige Handlungspflichten fĂŒr nicht ansĂ€ssige Organe

Die rechtliche Struktur in den Niederlanden sieht vor, dass die GeschĂ€ftsfĂŒhrung einer lokalen Einheit eine eigenstĂ€ndige Verantwortung trĂ€gt. Dies bedeutet, dass auslĂ€ndische Direktoren nicht lediglich die Interessen einer internationalen Muttergesellschaft umsetzen dĂŒrfen.

Stattdessen verlangt das Gesetz, dass das Wohl der niederlĂ€ndischen Gesellschaft und die Belange ihrer Stakeholder – worunter Mitarbeiter, GlĂ€ubiger und die lokale Umwelt fallen können – bei jeder geschĂ€ftlichen Entscheidung angemessen berĂŒcksichtigt werden.

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Diese Verpflichtung gewinnt insbesondere durch die Implementierung EU-weiter ESG-Regularien (Environmental, Social and Governance) an Bedeutung. Die Verantwortung fĂŒr die Einhaltung dieser Vorgaben liegt unmittelbar bei den handelnden Personen in der GeschĂ€ftsfĂŒhrung, unabhĂ€ngig von deren physischem Aufenthaltsort.

Transparenzpflichten durch die CSRD-Richtlinie

Ein wesentlicher Pfeiler der neuen Compliance-Landschaft ist die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU-Kommission. Diese verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, umfassende Nachhaltigkeitsinformationen zu sammeln und öffentlich zugĂ€nglich zu machen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz ĂŒber ökologische und soziale Auswirkungen der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit zu erhöhen.

Direkt von diesen Regelungen betroffen sind unter anderem Schweizer Muttergesellschaften, sofern sie ĂŒber einen Zeitraum von zwei Jahren einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR innerhalb der EuropĂ€ischen Union erzielen.

Zudem greift die Verpflichtung, wenn eine große EU-Tochtergesellschaft oder eine EU-Zweigniederlassung mit einem Nettoumsatz von mehr als 200 Mio. EUR vorhanden ist. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung der niederlĂ€ndischen Einheiten muss hierbei sicherstellen, dass die erforderlichen Daten prĂ€zise erhoben und im Einklang mit den gesetzlichen Fristen veröffentlicht werden.

Langfristige Sorgfaltspflichten nach CSDDD

ErgĂ€nzend zur Berichterstattung fĂŒhrt die EU mit der Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EU 2024/1760) verbindliche Sorgfaltspflichten fĂŒr sehr große Unternehmen ein. Diese Regelung zielt darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der gesamten globalen Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu minimieren.

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FĂŒr Nicht-EU-Unternehmen wird diese Richtlinie relevant, wenn sie einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR in der EU erwirtschaften. Der Zeitplan fĂŒr die Anwendung sieht vor, dass die Bestimmungen ab dem 26.07.2029 greifen, wĂ€hrend spezifische Berichtspflichten ab dem 01.01.2030 verbindlich werden.

Auch hier stehen die GeschĂ€ftsfĂŒhrer der niederlĂ€ndischen Tochtergesellschaften in der Pflicht, die Implementierung der notwendigen Risikoanalyse- und PrĂ€ventionssysteme zu ĂŒberwachen, um den Anforderungen des niederlĂ€ndischen Gesellschaftsrechts und der EU-Vorgaben gerecht zu werden.

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

Obwohl die CSRD und die CSDDD primĂ€r große Konzerne adressieren, strahlen die Pflichten auf die gesamte Wirtschaft aus. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind als Zulieferer indirekt betroffen. Da die berichtspflichtigen Großunternehmen Informationen ĂŒber ihre gesamte Lieferkette offenlegen mĂŒssen, geben sie den Dokumentations- und PrĂŒfungsaufwand an ihre Partner weiter.

FĂŒr auslĂ€ndische GeschĂ€ftsfĂŒhrer niederlĂ€ndischer Einheiten bedeutet dies, dass sie auch bei kleineren Tochtergesellschaften die ESG-KonformitĂ€t ihrer Lieferanten sicherstellen mĂŒssen, um den ĂŒbergeordneten gesetzlichen Anforderungen zu genĂŒgen.

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