CVM-Konsultation: Unternehmen können bis 28. Februar 2027 Stellung nehmen
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 19:34 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie brasilianische Börsenaufsicht CVM hat eine öffentliche Konsultation zur künftigen Ausgestaltung des nationalen Systems für Nachhaltigkeits- und Klimaberichte eingeleitet. Wie das Portal esgtoday.com in einem Bericht vom 2. November 2026 meldete, haben Marktteilnehmer und Organisationen bis zum 28. Februar 2027 Zeit, ihre Stellungnahmen zu den regulatorischen Plänen einzureichen.
Gestaffelte Vorgaben und Fokus auf Klimadaten
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens prüft die Behörde mehrere strukturelle Anpassungen der bisherigen Berichtspflichten. Dazu gehören unter anderem gestaffelte Vorgaben, die sich an der jeweiligen Unternehmensgröße orientieren. Ebenso steht zur Debatte, die Offenlegungen künftig auf eine reine Klimapflicht zu beschränken, anstatt umfassende Berichte über ein breiteres Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen zu verlangen.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die indirekten Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette. Für diesen sogenannten Scope-3-Bereich wird die Einführung eines „Comply-or-explain“-Ansatzes diskutiert. Unternehmen müssten die entsprechenden Kennzahlen demnach entweder erheben und veröffentlichen oder formal erklären, aus welchen Gründen sie darauf verzichten.
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Verbindliche Auflagen für Berichtende
Das künftige Regelwerk soll zudem klare Pflichten für Gesellschaften definieren, die nach der Umstellung keine Nachhaltigkeitsdaten publizieren möchten. In diesen Fällen sind die Unternehmen angehalten, ihren Verzicht offiziell über eine Marktmitteilung zu begründen.
Entscheidet sich ein Unternehmen hingegen für eine Berichterstattung, greifen verbindliche Kriterien: Die Berichte müssen die Standards des brasilianischen CBPS sowie die internationalen Vorgaben des ISSB einhalten. Zudem gilt für diese Akteure eine mehrjährige Verbindlichkeit. Sie sind verpflichtet, die Berichterstattung für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in Folge fortzuführen.
Vorbehalte von Investorenseite und Bilanzexperten
Die geplanten Neuregelungen und der vorgesehene Grad an Freiwilligkeit stoßen jedoch auf Bedenken im Markt. Kritik an den Entwürfen kommt von Investoren sowie Accounting-Organisationen.
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Aus ihrer Sicht schwächt eine Berichterstattung auf freiwilliger Basis sowohl die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit als auch die Transparenz am Kapitalmarkt. Bis zum Ende der Konsultationsfrist Ende Februar 2027 können die Branchenteilnehmer ihre Einwände nun im laufenden Verfahren einbringen.
