Cyber Resilience Act: Neue Haftungsregeln für Versicherer ab sofort
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Cyber Resilience Act (CRA) konkretisiert die Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und sorgt damit für eine Neubewertung der Haftungsrisiken in der Versicherungsbranche. Laut einer Analyse der Kanzlei Clyde & Co vom 17. August 2026 ergeben sich durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen weitreichende Konsequenzen für die Risikokalkulation und die Schadensabwicklung bei digitalen Produkten.
Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen
Der Cyber Resilience Act schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Sicherheit vernetzter Produkte innerhalb der Europäischen Union. Durch die Festlegung spezifischer Mindestanforderungen für Produkte mit digitalen Komponenten verschieben sich die rechtlichen Maßstäbe für die Produktsicherheit. Wie Dan Schilbach von Clyde & Co in einem aktuellen Beitrag darlegt, beeinflussen diese neuen Vorgaben unmittelbar die Bewertung von Haftungsrisiken.
Hersteller und Anbieter müssen künftig sicherstellen, dass ihre digitalen Elemente den verschärften Sicherheitsvorgaben über den gesamten Lebenszyklus hinweg entsprechen. Die Verordnung definiert dabei klare Pflichten zur Identifikation und Behebung von Schwachstellen, was den Sorgfaltsmaßstab für Unternehmen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich anhebt.
Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft
Für die Versicherungswirtschaft bedeutet diese gesetzliche Neuerung eine Zäsur in der Risikoprüfung. Die Einhaltung der im CRA definierten Standards wird zu einem zentralen Kriterium bei der Beurteilung von Deckungszusagen und der Kalkulation von Versicherungsprämien.
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Ein Verstoß gegen die Anforderungen des Cyber Resilience Act kann die Haftungssituation der Versicherten verschärfen, was direkte Auswirkungen auf Cyber-Policen sowie Produkthaftpflichtversicherungen hat.
Versicherer sind gefordert, ihre bestehenden Policen und Bedingungen an die neuen regulatorischen Gegebenheiten anzupassen. Die Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen ermöglicht es den Assekuranzen, das Risiko technischer Unzulänglichkeiten präziser einzustufen und die Obliegenheiten ihrer Versicherungsnehmer klarer zu definieren.
Erweiterte Regressmöglichkeiten durch neue Haftungsmaßstäbe
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Rechtslage ist die Eröffnung zusätzlicher Regressmöglichkeiten für Versicherungsunternehmen. Sollte ein Schaden durch ein digitales Produkt entstehen, das die Sicherheitsvorgaben des CRA nicht erfüllt, können Versicherer verstärkt versuchen, die erbrachten Leistungen beim verantwortlichen Hersteller oder Lieferanten zurückzufordern.
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Die detaillierte Festlegung von Pflichten durch den Gesetzgeber erleichtert es den Versicherern, Pflichtverletzungen rechtssicher nachzuweisen. Damit verschiebt sich das wirtschaftliche Risiko im Schadensfall stärker in Richtung der Produzenten, sofern diese die geforderten Sicherheitsstandards vernachlässigt haben.
Diese Entwicklung dürfte die Dynamik im Schadenmanagement nachhaltig beeinflussen und zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Herstellern durch die Versicherer führen.
