d-you-Wallet: vzbv fordert Datenschutzregeln vor dem geplanten Start 2027
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 18:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im parlamentarischen Verfahren zum Digitale-Identitäten-Gesetz drängt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf eine datensparsame und sichere Ausgestaltung der geplanten staatlichen Wallet „d-you“.
Wie der vzbv in einem Bericht vom 23. September 2026 darlegte, müssten Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, ausschließlich zwecknotwendige Daten abzufragen. Die Organisation fordert zudem zusätzliche Datenschutzvorkehrungen für die Anwendung, deren Start die Bundesregierung für den 2. Januar 2027 plant.
Forderungen nach Datensparsamkeit und Anonymität
Der vzbv verlangt, dass die Wallet von Beginn an Funktionen wie eine pseudonyme Nutzung und die selektive Freigabe von Daten ermöglicht. Konkret solle bei einer Altersprüfung lediglich die Bestätigung „über 18“ übermittelt werden, ohne das Geburtsdatum oder weitere persönliche Angaben offenzulegen. Für Fälle wie die Anmietung eines Fahrzeugs müsse die Wallet zudem in der Lage sein, nur die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nachzuweisen.
Darüber hinaus fordert der Verband, das Tracking der Nutzer sowie eine dienstübergreifende Profilbildung sowohl technisch als auch gesetzlich auszuschließen. Datenabfragen sollten demnach einer strikten gesetzlichen Grundlage unterliegen sowie durch Kontrollen und Sanktionen abgesichert werden.
Kritik übte der vzbv zudem an der standardmäßigen Integration eines biometrischen Ausweisfotos. Hierfür wird mindestens eine Opt-out-Möglichkeit für die Bürger verlangt.
Kritik an technischer Umsetzung und fehlenden Standards
Während der Bundestag laut einem Bericht vom 24. September 2026 in erster Lesung über den Gesetzentwurf beriet, wurden auch aus der Politik Bedenken laut. Vertreter der Grünen und der Linken kritisierten, dass wesentliche Funktionen wie Pseudonyme und sogenannte Zero-Knowledge-Proofs zum geplanten Starttermin fehlen könnten, obwohl die entsprechende EU-Verordnung diese Verfahren vorsehe.
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Die Bundesregierung hatte zuvor signalisiert, dass eine pseudonyme Nutzung aufgrund noch ausstehender EU-Spezifikationen zum Starttermin möglicherweise nicht verfügbar sein wird. Der vzbv fordert hierzu nationale Schutzregeln und rät dazu, die Wallet erst dann freizugeben, wenn eine selektive Datenoffenlegung tatsächlich technisch möglich ist.
Die Linke warnte zudem vor der Verwendung signierter Daten. Bezugnehmend auf Einschätzungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesdatenschutzbeauftragten sowie der IT-Sicherheitsforschung wurde angeführt, dass solche Verfahren den Datenhandel und Identitätsdiebstahl begünstigen könnten.
Fachleute wie Thomas Lohninger von epicenter.works wiesen zudem darauf hin, dass derzeit erst 50 bis 60 Prozent der benötigten technischen Standards vorhanden seien.
Zeitplan und Vorbereitungsstand
Die EU-eIDAS-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine gemeinschaftsweit nutzbare Wallet bereitzustellen. Die Bundesregierung plant den Start von d-you in den App-Stores für den 2. Januar 2027. Die Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein.
Zum Auftakt soll zunächst nur die Ausweisfunktion zur Verfügung stehen; digitale Nachweise für den Führerschein sowie Lichtbilder sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Insgesamt sind rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in das Projekt eingebunden.
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Der Vorbereitungsstand auf kommunaler Ebene scheint jedoch noch am Anfang zu stehen. Eine Befragung von Kommunen aus dem Juli 2026 ergab, dass mehr als 90 Prozent der über 300 Teilnehmenden sich noch in einer frühen Vorbereitungsphase befanden. Bundesbehörden wurde für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten eingeräumt.
Für den 6. Oktober 2026 ist im Bundestag eine Sachverständigenanhörung angesetzt, um die weiteren Details der gesetzlichen Verankerung von d-you zu erörtern. Parallel dazu plant das Bundesinnenministerium, die bestehende BundID zur sogenannten DeutschlandID weiterzuentwickeln, wobei analoge Angebote für die Bürger bestehen bleiben sollen.
Daten des BDR zeigen, dass sich bislang 43 Prozent der Bürger intensiver mit der Online-Funktion des Personalausweises beschäftigt haben, die aktuell von mehr als 100 Diensten unterstützt wird.
