DADG tritt in Kraft: Bußgelder bis 2% des Jahresumsatzes drohen
02.06.2026 - 05:30:14 | boerse-global.deMehrere aktuelle Urteile aus deutschen Arbeits- und Zivilgerichten schaffen nun Klarheit – und enge Grenzen.
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Grenzen des Hinweisgeberschutzes
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen wies am 29. Mai 2026 Schadensersatzklagen zweier ehemaliger Manager gegen einen großen deutschen Automobilhersteller ab. Die Kläger hatten behauptet, nach internen Missständen gemeldet zu haben und dafür bestraft worden zu sein.
Das Gericht stellte klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) greift hier nicht. Die Meldungen lagen vor Inkrafttreten des Gesetzes. Zudem nutzten die Manager nicht die geschützten internen Meldewege. Auch ein ausreichender Zusammenhang zwischen den Meldungen und den beruflichen Nachteilen ließ sich nicht belegen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen.
Verdachtsanhörung: Kein Urlaubs-Blockade
Bei internen Ermittlungen sind Verdachtsanhörungen vor außerordentlichen Kündigungen oft Pflicht. Das BAG entschied am 4. Dezember 2025: Der Urlaub eines Mitarbeiters hindert den Arbeitgeber nicht grundsätzlich daran, Kontakt aufzunehmen.
Die Richter betonten, dass Arbeitgeber nicht zwingend vier Wochen Urlaub abwarten müssen. Die nötige Geschwindigkeit zur Wahrung des Kündigungsrechts geht vor. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kontakt unmöglich ist – etwa bei Aufenthalten in abgelegenen Regionen – oder unzumutbar, weil Beweise gefährdet oder Zeugen beeinflusst werden könnten.
Digitale Zustellung: Strengere Regeln
Das BAG verschärfte am 7. Mai 2026 die Anforderungen an die Zustellung von Kündigungen. Das digitale „Einwurf-Einschreiben“ der Post begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang.
Der digitale Scan dokumentiere die konkrete Zustelladresse und den genauen Zeitpunkt nicht ausreichend sicher, so die Richter. Das Risiko von Übertragungsfehlern sei erhöht. Juristen raten Arbeitgebern daher zu persönlicher Zustellung mit Unterschrift, Zustellung durch Boten mit Empfangsbestätigung oder Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Informantenschutz und Kartellrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hegte am 5. Mai 2026 erhebliche Zweifel an Auskunftsanordnungen des Bundeskartellamts. In einer Zwischenentscheidung stellte das Gericht fest: Ein Medienkonzern und seine deutsche Tochter müssen der Behörde keine identifizierbaren Informationen über ihre Informanten preisgeben.
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Parallel dazu trat am 30. Mai 2026 das Deutsche Anpassungsgesetz zum EU-Datengesetz (DADG) in Kraft. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Aufsichtsbehörde für private Unternehmen. Bei Verstößen gegen Datenzugangs- und -weitergabepflichten drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Pflichten gelten seit September 2025.
Mitbestimmung bei Lernplattformen
Auch technische Systeme für interne Schulungen und Compliance – etwa Learning Management Systeme (LMS) – unterliegen strengen Mitbestimmungsrechten. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn solche Systeme geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.
Experten empfehlen umfassende Betriebsvereinbarungen, die Datenerhebung, Auswertungsrechte und Löschfristen regeln. Die frühzeitige Einbeziehung des Betriebsrats in der Planungsphase erleichtere die Umsetzung und stelle die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes sicher.
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