Karlsruhe weist Klage gegen Vorschriften fĂŒr Fleischindustrie ab
15.04.2026 - 10:46:07 | dts-nachrichtenagentur.deDie BeschwerdefĂŒhrer hatten sich gegen das buĂgeldbewehrte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung gewandt. Seit dem 1. Januar 2021 dĂŒrfen ArbeitskrĂ€fte in diesem Kernbereich nicht mehr auf Grundlage von WerkvertrĂ€gen eingesetzt werden, und seit dem 1. April 2024 ist auch der Einsatz von LeiharbeitskrĂ€ften vollstĂ€ndig untersagt.
Das Gericht entschied, dass das Verbot mit der Berufsfreiheit der Unternehmen der Fleischindustrie vereinbar sei. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei durch hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, die in der GesamtabwĂ€gung ĂŒberwiegen.
Der Senat machte deutlich, dass der Gesetzgeber mit dem Verbot auf gravierende VerstöĂe gegen arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in der Fleischwirtschaft reagiert habe. Die Regelung sei "geeignet, erforderlich und insbesondere auch angemessen", um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern. Der Gesetzgeber habe seinen EinschĂ€tzungs- und Gestaltungsspielraum nicht ĂŒberschritten, da er sich auf Erkenntnisse aus verschiedenen Ăberwachungsaktionen und Projekten stĂŒtzen konnte (Beschluss vom 27. Januar 2026 - 1 BvR 2637/21).
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