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Das DIHK will die Sanktionen bei Verstößen gegen den Datenschutz-vorerst aussetzen

Veröffentlicht am: 26.08.2020 um 17:43 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Fall der gekippten EU-US-Vereinbarung zum Datenschutz "Privacy Shield" hat die deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen vorläufigen Verzicht von Bußgeldern gegen deutsche Unternehmungen in Erwägung gezogen.

Computer-Nutzerin (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Computer-Nutzerin (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Stefan Wernicke, DIHK-Chefjustiziar, sagte gegenüber dem "Handelsblatt" für die Ausgabe am Donnerstag, in Deutschland und der Europäischen Union wären die Reaktionen in Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Abkommen nach wie vor widersprüchlich. Offenbar werde, anstatt in der Europäischen Union zu handeln um mindestens befristete und mögliche Maßnahmen von Sanktionen auszusetzen, allein auf eine baldige Lösung bei den Verhandlungen mit den USA gehofft.

Mitte Juli 2020 hatte der EuGH die Rechtsgrundlage in Bezug auf den Transfer von personenbezogenen Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürger in die USA als nichtig erklärt, da sich die Richter an den weitreichenden Möglichkeiten in Bezug auf die Zugriffe von US-Geheimdiensten auf die Daten der Europäerinnen und Europäern gestört haben. Daraufhin hatte Stefan Brink, baden-württembergische Datenschutzbeauftragte, die Möglichkeit ins Spiel gebracht, die Unternehmen mit Geldstrafen zu belegen, sofern diese von IT-Dienstleistern personenbezogene Daten in den USA verarbeiten lassen würden und kein Datenschutzniveau gewährleisten könnten, welches demjenigen der Europäischen Union gleichkommt. Der Chef-Justiziar rät den Unternehmen deshalb zur Prüfung, ob die Vertragspartner ein gleichwertiges Datenschutzniveau bieten würden und kritisiert, dass insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen umfangreiche Recherchen im amerikanischen Recht nicht zugemutet werden könnten. Dennoch hätte Ihnen der EuGH die Risiken des Rechts aufgebürdet, anstatt eine Übergangsfrist zu sprechen oder die Gesetzgeber der EU zu einer Handlung zu zwingen. Es würde sich einmal mehr zeigen, dass der Datenschutz der blinde mittelstandspolitische Fleck der Europäischen Union bleibe.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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