Bauern, Pflanzenschutz-HĂ€ndler

Bauern verklagen Pflanzenschutz-HĂ€ndler auf Millionen

27.02.2025 - 05:10:38 | dpa.de

Das Kartellamt geht immer wieder gegen unerlaubte Absprachen von Unternehmen vor und verhĂ€ngt Bußgelder. Das Geld fließt ins StaatssĂ€ckel. GeschĂ€digte mĂŒssen Schadenersatz separat einklagen.

Ein Landwirt versprĂŒht mit einem SpezialgerĂ€t Pflanzenschutzmittel ĂŒber ein Roggenfeld - möglicherweise hat auch er in der Vergangenheit zu viel Geld bezahlt. - Foto: Peter Förster/dpa

Eine Gruppe von Pflanzenschutz-GroßhĂ€ndlern muss sich Schadenersatz-Forderungen von 3.200 Bauern stellen. Beim Dortmunder Landgericht habe man Klage eingereicht und fordere mehr als 200 Millionen Euro, teilte eine Klagefirma namens Unilegion mit, die das Verfahren in einer Art Sammelklage im Auftrag der Bauern fĂŒhrt. Nach Angaben des Landgerichts Dortmund werden bei der Klage SchĂ€den von 217 Millionen Euro geltend gemacht.

Das Kartell von neun Handelsunternehmen hat nach Angaben des Bundeskartellamts jahrelang Listenpreise abgesprochen, hierbei ging es um den Zeitraum 1998 bis 2015. Die WettbewerbshĂŒter verhĂ€ngten im Jahr 2020 Bußgelder von insgesamt 157 Millionen Euro. Aus Sicht der Klagefirma Unilegion haben die Bauern wegen des Kartells zu hohe Preise bezahlt, nun wollen sie Geld zurĂŒck. 

Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiges Produkt im Agrarhandel. Konventionell wirtschaftende Bauern schĂŒtzen sich damit vor ErnteausfĂ€llen, die ohne den Einsatz von Chemie durch SchĂ€dlinge oder Pflanzenkrankheiten drohen wĂŒrden.

Beklagtes Unternehmen sieht keinen Schaden fĂŒr Bauern

Zu den Unternehmen gehören die GroßhĂ€ndler Baywa aus MĂŒnchen und Agravis aus MĂŒnster (NRW). Agravis teilte mit, dass es nicht um verbindliche Preise gegangen sei - die tatsĂ€chlichen Verkaufspreise wĂŒrden zwischen KĂ€ufer und VerkĂ€ufer stets individuell verhandelt. Den KlĂ€gerinnen und KlĂ€gern sei kein Schaden entstanden. Man begrĂŒĂŸe die nun anstehende gerichtliche KlĂ€rung. Baywa wollte die VorwĂŒrfe auf Anfrage nicht kommentieren. 

Der Klage vor dem Dortmunder Landgericht angeschlossen haben sich Landwirte aus dem ganzen Bundesgebiet - manche haben große Betriebe, andere nur kleine. Die Schadenersatzforderungen pro Betrieb reichen von wenigen Tausend Euro bis zu mehr als einer Million Euro. 

Die Landwirte haben den Angaben zufolge eine AnbauflĂ€che von zusammengerechnet circa 850.000 Hektar und damit mehr als fĂŒnf Prozent der AnbauflĂ€che in ganz Deutschland. Die Bauern aus allen Regionen Deutschlands eint, dass sie regelmĂ€ĂŸig Pflanzenschutzmittel fĂŒr ihre Betriebe gekauft haben. 

Die Landwirte, die einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt gewesen seien, hĂ€tten dafĂŒr zu viel bezahlt, sagt Katharina Fröhlich aus dem Management von Unilegion. «Es wird Zeit, dass sie dieses Geld zurĂŒckerhalten.» Ihr Unternehmen hat von den Landwirten insgesamt 600.000 Rechnungen zu Pflanzenschutzmitteln bekommen und ausgewertet. Daraufhin hat ein Beratungsunternehmen ein Gutachten zur Höhe des Schadensersatzes erstellt. 

Knifflige Frage um die Kartell-Folgen fĂŒr den Preis

In solchen Verfahren ziehen die Beklagten die Gutachten der KlĂ€gerin ĂŒblicherweise in Zweifel und prĂ€sentieren ein eigenes Gutachten, das zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommt. Es ist zwar erwiesen, dass es das Kartell gab. Welche Folgen das Kartell fĂŒr die Preise genau hatte, wird von dem Bundeskartellamt aber nicht festgestellt - diese Frage muss die KlĂ€gerin im Gerichtsverfahren ĂŒberzeugend beantworten. DafĂŒr sind die aufwendigen Gutachten nötig, auf denen wiederum Gutachten der Gegenseite folgen. Bisweilen kommt es vor Gericht zu regelrechten «Gutachten-Schlachten». 

Es gibt zwar statistische Analysen, denen zufolge die Preise durch Kartelle im Regelfall deutlich steigen. Die KlĂ€ger mĂŒssen einen Preisanstieg aber konkret und auf ihren Fall bezogen nachweisen. Das ist eine schwierige Sache. 

Der Rechtsstreit zu den Pflanzenschutz-Preisen dĂŒrfte lange dauern. Bis Juli laufen nach Angaben des Landgerichts Dortmund «aufgrund des Umfangs und der KomplexitĂ€t der Sache» noch Stellungnahmefristen zur Klageschrift. Agravis wies darauf hin, dass manche vergleichbare Verfahren mehr als zehn Jahre dauerten. «Nach der erstinstanzlichen Entscheidung durch
das Landgericht Dortmund sind zwei weitere Instanzen möglich.»

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