Datenschutz Liechtenstein: Drei neue LĂ€nder fĂŒr sichere Transfers
29.05.2026 - 01:54:05 | boerse-global.deDas FĂŒrstentum Liechtenstein hat seine Datenschutzverordnung aktualisiert und ĂŒbernimmt damit drei neue AngemessenheitsbeschlĂŒsse der EU-Kommission. Die Ănderung von Anhang 1 der Verordnung trat am 26. Mai 2026 in Kraft.
Neue LĂ€nder und Organisationen fĂŒr Datentransfers
Die Anpassung betrifft drei bedeutende AngemessenheitsbeschlĂŒsse, die die EU im vergangenen Jahr verabschiedet hat. FĂŒr Unternehmen bedeutet das: DatenĂŒbermittlungen in diese LĂ€nder und an diese Organisationen sind ohne zusĂ€tzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln zulĂ€ssig.
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Konkret handelt es sich um den Angemessenheitsbeschluss fĂŒr die EuropĂ€ische Patentorganisation, den die EU mit dem DurchfĂŒhrungsbeschluss 2025/1382 vom 15. Juli 2025 erlassen hat. Ebenfalls aufgenommen wurde die VerlĂ€ngerung des Angemessenheitsbeschlusses fĂŒr das Vereinigte Königreich, die die EU am 19. Dezember 2025 bestĂ€tigte.
Hinzu kommt der EU-Beschluss fĂŒr Brasilien vom 26. Januar 2026. Die Neuerungen erleichtern grenzĂŒberschreitende Datenverarbeitung fĂŒr Unternehmen im EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) und ihre internationalen Partner erheblich.
Wirtschaftsdialog in Vaduz
Die Datenschutznovelle fĂ€llt in eine Phase intensiver wirtschaftspolitischer Debatten im FĂŒrstentum. Am 28. Mai 2026 traf sich die Liechtensteiner Regierung mit dem Vorstand der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK) in Vaduz zum halbjĂ€hrlichen Austausch.
Regierungschefin Brigitte Haas und LIHK-PrĂ€sident Klaus Risch betonten die Bedeutung des Standorts. Im Fokus standen die Umsetzung der nationalen Sicherheitsstrategie und die laufende âAgeing Strategy". Beide Seiten verwiesen auf erfolgreiche Kooperationen â insbesondere die Verbesserungen bei der KurzarbeitsentschĂ€digung, die als Modell fĂŒr öffentlich-private Partnerschaften gilt.
Neue Regeln fĂŒr ArbeitsverhĂ€ltnisse
Parallel zu den Datenschutzanpassungen hat das Amt fĂŒr Volkswirtschaft am 28. Mai 2026 bekannt gegeben, dass fĂŒr 15 Branchen allgemeinverbindliche KollektivvertrĂ€ge in Kraft treten. Betroffen sind unter anderem der Autohandel, das Baugewerbe, der Einzelhandel, die IT- und die Metallindustrie.
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) hatten den Antrag auf VerbindlicherklĂ€rung der Lohn- und Protokollvereinbarungen am 18. MĂ€rz 2026 eingereicht. Neu eingefĂŒhrt wurden zudem KollektivvertrĂ€ge fĂŒr die IT-Branche und die Personalverleihbranche. Die Konsultationsfrist lĂ€uft bis zum 12. Juni 2026.
EuropÀischer Kontext: Weniger Cookie-Banner
Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund eines sich wandelnden regulatorischen Umfelds. Seit dem 12. September 2025 mĂŒssen Unternehmen bereits das EU-Datengesetz umsetzen, das den Zugang zu und die Nutzung von Daten vernetzter Produkte regelt. Compliance-Strategien konzentrieren sich zunehmend auf den Schutz von GeschĂ€ftsgeheimnissen vor der Datenweitergabe.
Auf EU-Ebene hat die Kommission zudem eine Reduzierung der Cookie-Banner vorgeschlagen. Das 2026er Digitalpaket sieht vor, Einwilligungen kĂŒnftig auf Browser- oder Betriebssystemebene zu zentralisieren. BranchenverbĂ€nde Ă€uĂerten jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher UmsatzeinbuĂen fĂŒr europĂ€ische Werbetreibende und den wachsenden Einfluss groĂer Technologieplattformen.
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