Datenschutz-Mängel, Großfirmen

Datenschutz-Mängel: 60% der Großfirmen nutzen veraltete Verzeichnisse

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 17:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Betriebe ab 50 Mitarbeitern brauchen Sicherheitsbeauftragte, während Datenschutz-Defizite und EU-AI-Pflichten den Compliance-Druck erhöhen.

Sicherheitspflichten gelockert, Datenschutz verschärft: Neuer Regulierungsdruck für Firmen
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Die deutsche Unternehmenslandschaft erlebt einen regulatorischen Wandel: Während die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert wird, steigen die Anforderungen an den Datenschutz. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen zwischen Entlastung und neuen Transparenzpflichten navigieren.

Entlastung bei der Betriebssicherheit

Die neue Regelung hebt die Schwelle für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten deutlich an. Bisher mussten Betriebe ab 20 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten benennen, nun greift die Pflicht erst ab 50 Beschäftigten. In Betrieben mit 20 bis 49 Mitarbeitern ist die Bestellung nur noch bei besonderen Gefährdungen erforderlich.

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten dürfen sich zudem über eine Vereinfachung freuen: Ohne besondere Gefährdung reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter. Die Unfallversicherungsträger können jedoch im Einzelfall abweichende Anordnungen treffen.

Digitalminister Karsten Wildberger kündigte im Rahmen dieser Reform an, die Berichtspflichten insgesamt um 30 Prozent zu reduzieren. Geplant sind eine Beweislastumkehr im kommenden Entlastungskabinett sowie eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten.

Datenschutz: Große Mängel in der Praxis

Während die Betriebssicherheit entlastet wird, offenbaren aktuelle Untersuchungen erhebliche Defizite beim Datenschutz. Eine Umfrage von Dury Consult zeigt: 60 Prozent der Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern nutzen ein veraltetes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). 20 Prozent haben gar kein Verzeichnis, nur 21 Prozent dokumentieren aktuell.

Besonders kritisch: Datenschutzbeauftragte bleiben bei 86 Prozent der HR-Projekte und bei 79 Prozent der Software-Einführungen außen vor. Auch bei IT-Sicherheitsthemen werden sie in drei von vier Fällen nicht rechtzeitig konsultiert. Die Risiken reichen von Bußgeldern bis zur persönlichen Haftung.

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KI-Regulierung erhöht Compliance-Druck

Neue technologische Rahmenbedingungen verschärfen die Lage weiter. Mit dem EU AI Act gelten nun verbindliche Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung – besonders relevant für Personalmanagement, Bildung und kritische Infrastrukturen. KI-Interaktionen müssen für Nutzer erkennbar sein, Deepfakes und KI-generierte Texte benötigen spezifische Kennzeichnungen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte im Juli überarbeitete Leitlinien zur Anonymisierung. Der neue „Perspektivenansatz" bewertet die Identifizierbarkeit aus Sicht der verantwortlichen Stelle. Unternehmen müssen das Risiko einer Re-Identifizierung nun systematisch dokumentieren.

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Smart Glasses: Neue Risiken am Arbeitsplatz

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte warnt vor Smart Glasses, die als getarnte Kameras eingestuft werden könnten. Die LED-Signale der Geräte seien im Alltag oft nicht ausreichend wahrnehmbar. Ein Verbot sei möglich, Bußgelder drohen. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit.

Branchenexperten raten angesichts dieser Entwicklungen zu einer engen Verzahnung von IT-Sicherheit, Rechtsabteilung und Datenschutz. Der bevorstehende Cyber Resilience Act und die KI-Governance werden die Anforderungen weiter erhöhen.

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