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Degressive AfA und E-Rechnungspflicht: Das ändert sich für Unternehmen 2026

23.05.2026 - 07:00:57 | boerse-global.de

Degressive AfA von bis zu 30 Prozent und E-Rechnungspflicht ab 2027 prägen die neue Steuerlandschaft für Unternehmen.

Degressive AfA und E-Rechnungspflicht: Das ändert sich für Unternehmen 2026 - Foto: über boerse-global.de
Degressive AfA und E-Rechnungspflicht: Das ändert sich für Unternehmen 2026 - Foto: über boerse-global.de

Seit Mitte 2025 locken degressive Abschreibungen und neue Digitalisierungspflichten – doch die Umsetzung bleibt für viele Betriebe eine Herausforderung. Dieser Artikel zeigt, worauf sich Unternehmen jetzt konzentrieren müssen.

Investitionsanreize: Bis zu 30 Prozent AfA pro Jahr

Das Herzstück der aktuellen Reform ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Seit Juli 2025 können Unternehmen für neu angeschaffte Maschinen und Anlagen einen jährlichen Satz von bis zu 30 Prozent geltend machen. Der Bundesrat hatte die Regelung am 11. Juli 2025 verabschiedet. Sie gilt für Investitionen bis Ende 2027.

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Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Steuerentlastung kommt früher. Firmen behalten in den ersten Jahren nach der Investition mehr Liquidität als bei der herkömmlichen linearen Abschreibung. Besonders kapitalintensive Branchen profitieren – etwa der Maschinenbau oder die Chemieindustrie.

Parallel dazu gibt es spezielle Anreize für die Elektromobilität. Für neue Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro ist eine Sonderabschreibung von 75 Prozent möglich. Auch die Forschungszulage wurde ausgeweitet – ein Signal für innovative Unternehmen.

Immobilien: Höhere Abschreibungen für Bestandsgebäude

Im Wohnungsbau setzt die Politik auf steuerliche Anreize statt auf staatliche Wohnungsbaugesellschaften. Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) betont: „Die Förderung privater Investitionen über attraktive KfW-Konditionen und Sonder-AfA ist deutlich effizienter als staatliche Programme.“ Die Kombination aus Sonderabschreibung und EH55-Standard soll den Bau bezahlbarer Wohnungen beschleunigen.

Ein besonders interessantes Instrument ist die individuelle Restnutzungsdauer-Bewertung. Statt der pauschalen AfA von zwei Prozent können Eigentümer nach einer Prüfung durch zertifizierte Gutachter Sätze zwischen vier und sechs Prozent erreichen. Bei einem Gebäudewert von 400.000 Euro steigt die jährliche Abschreibung so von 8.000 auf bis zu 16.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent ergibt das über zehn Jahre Steuerersparnisse von rund 33.600 Euro.

E-Rechnung: Die Pflicht kommt in Wellen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht wird schrittweise eingeführt: Firmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz müssen ab Januar 2027 elektronisch abrechnen, alle anderen ab Januar 2028.

Eine Umfrage des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter 2.000 Betrieben zeigt die Probleme: Nur etwa die Hälfte der eingehenden Rechnungen liegt digital vor, und lediglich ein Drittel der Handwerksbetriebe stellt selbst E-Rechnungen aus. Die durchschnittlichen Implementierungskosten betragen rund 3.000 Euro. Viele Betriebe planen daher, die Umstellung erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 anzugehen. Der Staat bietet über das Elster-Portal ein kostenloses Tool zum Lesen von E-Rechnungen an.

Künstliche Intelligenz revolutioniert die Reisekostenabrechnung

Die Digitalisierung beschleunigt auch die Reisekosten- und Ausgabenverwaltung. SAP hat im ersten Quartal 2026 neue KI-gestützte Agenten für seine Ausgabenmanagement-Plattformen veröffentlicht. Die Ergebnisse sind beeindruckend: Die Vorbereitungszeit für Reisekostenabrechnungen sinkt um 30 Prozent, die Erstgenehmigungsrate steigt um 24 Prozent. Automatisierte Prüfagenten reduzieren den Konfigurationsaufwand für die Rechnungsprüfung um 40 Prozent.

Diese Entwicklung ist kein Einzelfall. Immer mehr Anbieter bieten webbasierte Lösungen für die Echtzeit-Erfassung von Arbeitszeiten und Dokumentenmanagement an – stets konform mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD).

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Aktuelle Rechtsprechung: Was Unternehmen wissen müssen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Januar 2026 ein wichtiges Urteil gefällt (VI R 30/24): Wer einen Dienstwagen zur Verfügung hat, kann Reisekosten für Dienstreisen mit dem Privatwagen nicht als Werbungskosten absetzen. Die sogenannte „Quernutzung“ aus privaten Gründen ist steuerlich unangemessen – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Auf europäischer Ebene hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2025 (C-110/24) klargestellt: Die Reisezeit vom vom Arbeitgeber bestimmten Ausgangspunkt zur eigentlichen Arbeitsstätte gilt als Arbeitszeit – besonders für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort.

Ausblick: ViDA kommt 2030

Die aktuellen „Super-AfA“-Sätze laufen Ende 2027 aus. Danach rückt die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) in den Fokus. Ab dem 1. Juli 2030 müssen Unternehmen grenzüberschreitende B2B-Geschäfte in der EU in Echtzeit melden. Für die kommenden Monate gilt: Jetzt die verbleibenden Abschreibungsmöglichkeiten nutzen und gleichzeitig die digitale Infrastruktur für die E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 fit machen.

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