DGB-Rentenplan: Arbeitgeber sollen 2 Prozent des Bruttolohns einzahlen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat in Berlin ihren 117 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Das seit Januar eingesetzte Gremium unter dem Vorsitz von Yasmin Fahimi schlägt darin eine grundlegende Reform der Alterssicherung vor.
Kernpunkte des Konzepts sind die Einführung einer verpflichtenden, rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge sowie eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeit 48 Prozent auf zunächst 50 Prozent und langfristig 53 Prozent. Der Kommission gehören Vertreter der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der Wohlfahrtspflege sowie der Politik an.
Verpflichtende Betriebsrente und Schutz des Rentenalters
Nach den Plänen der Gewerkschaftskommission sollen Arbeitgeber künftig zwei Prozent des Bruttolohns verpflichtend in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Ausgestaltung soll über Tarifverträge erfolgen, die Vorgabe jedoch verbindlich für alle Unternehmen gelten, auch wenn keine Tarifbindung besteht.
Zusammen mit der gesetzlichen Rente soll die Betriebsrente 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sichern. Nach 45 Beitragsjahren und Abzug von Steuern peilt das Modell rund 70 Prozent des bisherigen Nettolohns an.
Zudem spricht sich die Kommission für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren aus. Das reguläre Renteneintrittsalter soll nicht weiter steigen und ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren verbleiben.
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Arbeitsjahren als Frage der Leistungsgerechtigkeit und als wichtiges Signal an jüngere Generationen. Forderungen nach einer weiteren Erhöhung der Altersgrenze wies sie zurück.
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Die Lebenserwartung steige derzeit nicht in dem Maße, wie das Rentenalter bereits angehoben werde. Zudem variiere sie je nach Berufsgruppe stark, was sich im Rentensystem nicht sachgerecht abbilden lasse.
Zu den weiteren Vorschlägen der Kommission zählen ein Grundrentenzuschlag ohne Einkommensprüfung, die paritätische Aufteilung von Erziehungszeiten auf beide Elternteile sowie die Anerkennung von Pflegeleistungen während des Rentenbezugs. Zudem werden eine Öffnung der Altersrente für Schwerbehinderte ab 62 Jahren, ein abschlagsfreier Teilrentenbezug ab 60 Jahren oder bei Krankheit sowie der Wegfall des Reha-Deckels vorgeschlagen.
Finanzierung über Steuern und breitere Beitragsbasis
Den zusätzlichen Finanzbedarf für das vorgestellte Gesamtmodell beziffert die Kommission auf etwa 20 Milliarden Euro. Zur Gegenfinanzierung setzt das Konzept auf leicht erhöhte Beiträge sowie einen dauerhaften Demografiezuschuss des Bundes. Dieser soll über Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte aufgebracht werden. Fahimi betonte in diesem Zusammenhang, eine verlässliche Rente bleibe finanzierbar, ohne den Bundeshaushalt zu überfordern.
Gleichzeitig will die Kommission die Einnahmenbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitern, indem neue Selbstständige, Angehörige freier Berufe und Abgeordnete einbezogen werden. Die staatlich geförderte Riester-Rente soll nach den Vorstellungen des DGB eingestellt werden, Modelle einer Aktienrente lehnt die Kommission ab.
Differenzen zur Regierungskommission und betriebliche Praxis
Das DGB-Modell steht im deutlichen Kontrast zu den seit Juni vorliegenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung. Jene schlug vor, das Renteneintrittsalter über eine Kopplung an die Lebenserwartung um acht Monate je Jahr anzuheben, die abschlagsfreie Frühverrentung nach einer Übergangsphase ganz abzuschaffen und verstärkt auf Kapitaldeckung zu setzen.
Zudem warnte der Regierungsberater Werding vor den finanziellen Folgen einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent. Um dies abzusichern, müssten die Beiträge um drei Prozentpunkte steigen und der Bundeszuschuss um rund zehn Milliarden Euro aufgestockt werden.
In der betrieblichen Praxis trifft der Ausbau der Vorsorge auf gemischte Voraussetzungen. Laut einer Untersuchung des Versicherers AXA unter 500 Unternehmen mit 10 bis 1.000 Beschäftigten erwarten 60 Prozent der Betriebe eine wachsende Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung durch künftige Rentenreformen. Zudem sehen 62 Prozent darin ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung.
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Allerdings bieten gegenwärtig nur 45 Prozent der befragten Firmen eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente an. Bei Betrieben ab 250 Beschäftigten liegt der Anteil bei 55 Prozent, während kleinere und mittlere Unternehmen auf je 42 Prozent kommen. Von den Betrieben ohne entsprechendes Angebot können sich 31 Prozent eine Einführung vorstellen, vier Prozent haben diese bereits fest geplant.
