DGUV, Unterrichtseinheiten

DGUV 304-003: 56 Unterrichtseinheiten für Erste-Hilfe-Ausbilder vorgeschrieben

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die DGUV regelt Ausbildung und Fortbildung von Erste-Hilfe-Trainern; Johanniter und Malteser bieten unterschiedliche Wege in die Tätigkeit.
Ein leerer, modern gestalteter Schulungsraum mit ordentlich aufgereihten Stühlen und viel Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Qualifizierung von Ausbildern im betrieblichen Arbeitsschutz folgt in Deutschland klaren berufsgenossenschaftlichen Standards. Maßgeblich für den Erwerb der entsprechenden Lehrberechtigung ist der DGUV Grundsatz 304-003 in der Fassung von April 2022. Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreibt für angehende Trainerinnen und Trainer einen umfangreichen Ausbildungslehrgang vor, der sowohl fachliche als auch pädagogische Bausteine umfasst. Auch für die Aufrechterhaltung der Qualifikation und den Wiedereinstieg nach Ablauf der Fristen gelten feste Vorgaben.

Zweiteiliger Lehrgang als Grundlage

Um betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer schulen zu dürfen, sieht der DGUV Grundsatz 304-003 einen Ausbildungslehrgang von mindestens 56 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vor.

Diese Gesamtdauer gliedert sich verbindlich in zwei getrennte Abschnitte: Den Themenbereich I, der 24 Unterrichtseinheiten umfasst, sowie den Themenbereich II mit einem Umfang von 32 Unterrichtseinheiten. Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Bereiche erlangen die Teilnehmenden die offizielle Berechtigung zur Durchführung von Kursen.

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Vorgaben für Gültigkeit und Verlängerung

Die erteilte Lehrberechtigung bleibt nach den Regeln der DGUV nicht unbegrenzt wirksam. Sie gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren. Eine Verlängerung um weitere 3 Jahre ist auf Antrag möglich, ist jedoch an kontinuierliche Weiterbildung gekoppelt.

Als Voraussetzung müssen Ausbilder eine Pflichtfortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachweisen. Auch hier verlangt das Regelwerk eine inhaltliche Teilung: Genau 8 Unterrichtseinheiten müssen auf den medizinisch-fachlichen Bereich entfallen, während die verbleibenden 8 Unterrichtseinheiten pädagogischen Inhalten gewidmet sein müssen.

Regelungen bei abgelaufener Lehrberechtigung

Wird die Frist zur regulären Fortbildung versäumt und läuft die Lehrberechtigung ab, greifen gesonderte Bestimmungen. Grundsätzlich verlangt die DGUV in einem solchen Fall eine erneute Absolvierung der Grundqualifikation im Themenbereich II, wofür wiederum mindestens 32 Unterrichtseinheiten erforderlich sind.

Für Ausbilder, die ihre Weiterbildung zumindest teilweise vorangetrieben haben, existiert eine Ausnahmeregelung: Konnten während des vorangegangenen Zeitraums mindestens 8 Unterrichtseinheiten an Fortbildung besucht werden, müssen die 32 Unterrichtseinheiten nicht zwingend als vollständiger Grundlehrgang wiederholt werden.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die erforderlichen 32 Unterrichtseinheiten durch weitere Fortbildungsmaßnahmen innerhalb eines Zeitfensters von 3 Jahren aufzusummieren.

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Ausbildungspraxis bei Hilfsorganisationen

Die formellen DGUV-Standards spiegeln sich auch im Anforderungsprofil von Hilfsorganisationen wider, die als Träger für Erste-Hil-Schulungen agieren. Wie Berichte über aktuelle Stellenausschreibungen zeigen, bieten Träger unterschiedliche Modelle für den Einstieg in den Ausbildungsbereich an.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. sucht in einer Ausschreibung Erste-Hilfe-Trainerinnen und -Trainer in Heilbronn, wobei eine bestehende Lehrberechtigung gemäß den DGUV-Vorgaben idealerweise als Qualifikation vorausgesetzt wird. Gleichzeitig eröffnet die Organisation Bewerberinnen und Bewerbern die Option, diesen Nachweis direkt beim Arbeitgeber zu erwerben.

Einen alternativen Ansatz verfolgt die Malteser Hilfsdienst gGmbH bei der Besetzung von Stellen in Mainz am Rhein. Dort wird Interessierten der Quereinstieg ohne fachliche Vorkenntnisse ermöglicht. Sowohl die fachliche als auch die pädagogische Qualifizierung übernimmt der Verband im Rahmen der internen Ausbildung selbst, um die Mitarbeitenden auf die Anforderungen des Schulungsbetriebs vorzubereiten.

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