DGUV, Grundsatz

DGUV Grundsatz 315-410: Neue Büromöbel-Normen ab sofort gültig

Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 03:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die DGUV hat ihre Prüfstandards für Büromöbel an EU-Normen angepasst. Hersteller und Arbeitgeber müssen ihre Prozesse und Beschaffungen nun überarbeiten.

DGUV Grundsatz 315-410: Neue Prüfkriterien für Büromöbel nach EU-Norm
Ein moderner, heller Büroarbeitsplatz mit einem ergonomischen Bürostuhl und einem Schreibtisch in einer professionellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 12. August 2026 eine umfassend überarbeitete Fassung des DGUV Grundsatzes 315-410 veröffentlicht. Mit der Neuerung werden die Prüfkriterien für Büromöbel an die aktuellen europäischen Normen angepasst. Diese Harmonisierung ist ein wesentlicher Schritt, um die sicherheitstechnischen Anforderungen im Bereich der Büroausstattung auf einen einheitlichen Stand innerhalb der Europäischen Union zu bringen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken.

Relevanz für Hersteller und Prüfinstitutionen

Die Überarbeitung des Grundsatzes 315-410 hat direkte Auswirkungen auf die Produktion und Zertifizierung von Büromöbeln. Hersteller sind dazu angehalten, ihre Entwicklungs- und Fertigungsprozesse an den aktualisierten Kriterien auszurichten, um die Konformität mit den geltenden EU-Vorgaben zu gewährleisten. Für die beteiligten Prüfstellen dient das Dokument als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Vergabe von Sicherheitszertifikaten.

Durch die Anpassung an übergeordnete europäische Standards wird sichergestellt, dass Möbelstücke, die in Deutschland zum Einsatz kommen, denselben hohen Sicherheitsanforderungen genügen wie in anderen EU-Mitgliedstaaten. Dies betrifft insbesondere Aspekte der Stabilität, der Materialbeschaffenheit und der ergonomischen Gestaltung, die nun präziser auf die europäische Normung abgestimmt sind.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Büroplaner

Neben der produzierenden Industrie adressiert der aktualisierte Grundsatz auch die Anwenderseite. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten und müssen bei der Beschaffung von Büromöbeln darauf achten, dass diese den aktuellen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen. Die Neufassung bietet hierfür einen verlässlichen Orientierungsrahmen, der die Auswahl geeigneter Ausstattung erleichtert und die Rechtssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhöht.

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Auch für Fachplaner, die komplexe Bürokonzepte erstellen, ist der überarbeitete Grundsatz von Bedeutung. Er liefert die notwendigen Parameter, um Arbeitsumgebungen so zu gestalten, dass sie nicht nur funktional, sondern auch normkonform sind. Die Integration der EU-Standards in die nationalen Richtlinien der DGUV vereinfacht dabei die Planung für international agierende Unternehmen, die einheitliche Standards an verschiedenen Standorten anstreben.

Verfügbarkeit und Publikationsformate

Die DGUV stellt die aktualisierten Informationen bereits unmittelbar zur Verfügung. Seit dem 12. August 2026 ist die überarbeitete Broschüre als PDF-Dokument erhältlich, was eine schnelle Implementierung der neuen Vorgaben in den Betrieben ermöglicht. Für die Verwendung in analoger Form sowie für Archivzwecke wurde zudem die Veröffentlichung einer gedruckten Fassung angekündigt. Diese soll nach Angaben der Unfallversicherung ab September 2026 zur Verfügung stehen.

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Die zeitnahe Bereitstellung der Unterlagen unterstreicht die Notwendigkeit einer raschen Anpassung der betrieblichen Praxis an die modernisierten Prüfstandards. Experten raten Unternehmen dazu, bestehende Beschaffungsrichtlinien und Sicherheitskonzepte zeitnah mit dem neuen DGUV Grundsatz 315-410 abzugleichen, um eine lückenlose Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorgaben zu gewährleisten.

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