DGUV-Regeln: Schutzvorgaben für Kassen, Holzfeuerungen und Wildtiere
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 09:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fachpublikationen haben auf Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam gemacht, die verbindliche oder richtungsweisende Schutzanforderungen für unterschiedliche Branchen und Arbeitsbereiche definieren.
Die Zusammenstellungen betreffen unter anderem den Schutz vor Überfällen in behördlichen Kassenbereichen, technische Vorschriften für Anlagen in der Holzverarbeitung sowie Sicherheitsvorgaben im Umgang mit Wildtieren. Wie ein Branchendienst am 14. Oktober 2026 berichtete, stehen die Dokumente für Unternehmen und Institutionen digital zur Verfügung.
Schutzkonzepte gegen Überfälle in öffentlichen Kassen und Zahlstellen
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Beschäftigten im Zahlungsverkehr der öffentlichen Verwaltung. Die DGUV Regel 115-005 mit dem Titel „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ formuliert bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das Dokument mit dem Ausgabedatum April 2021 richtet sich an Verwaltungen und kommunale Einrichtungen, in denen Bargeldtransaktionen abgewickelt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, durch präventive Schutzkonzepte das Risiko von Raubüberfällen zu minimieren und Beschäftigte im Ernstfall zu schützen. Dazu gehören konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Kassenräumen, Alarmsysteme sowie Handlungsanweisungen für das Personal vor, während und nach einem Überfall. Die DGUV stellt diese Vorgaben über ihr Publikationsportal kostenfrei als Download bereit.
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Brandschutz und Anlagensicherheit bei der Holzverarbeitung
Für holzverarbeitende Betriebe und Betreiber technischer Feuerungsanlagen bleibt die DGUV Regel 109-015 relevant. Die ehemals unter der Bezeichnung ZH 1/472 geführten „Richtlinien für die Beschickungseinrichtungen an Holzspäne- und Holzstaubfeuerungen“ weisen ein Ausgabedatum vom Januar 1977 auf.
Trotz des Alters des Ursprungsdokuments regelt dieser Text grundlegende mechanische und brandschutztechnische Sicherheitsanforderungen an Förder- und Zuleitungssysteme. Bei der Verbrennung und Lagerung von Spänen und Stäuben bestehen erhebliche Brand- und Explosionsrisiken.
Die Bestimmungen der Unfallversicherungsträger zielen darauf ab, Rückbrände in Lagerstätten zu verhindern und den sicheren Transport des Brennmaterials zu den Feuerungsstätten zu gewährleisten. Auch diese Richtlinie ist im digitalen Angebot der Unfallkassen frei abrufbar.
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Gefahrenminimierung bei der Haltung von Wildtieren
Ein weiterer Bereich betrifft Zoos, Tierparks, Auffangstationen und vergleichbare Einrichtungen. Mit der DGUV Regel 114-001 (zuvor BGR/GUV-R 116) unter dem Titel „Haltung von Wildtieren“ existiert ein Regelwerk, das vom Januar 2005 datiert und im Januar 2012 eine formelle Änderung erfuhr.
Die Vorschrift befasst sich mit den spezifischen Risiken, denen Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie weiteres Personal beim direkten oder indirekten Kontakt mit potentiell gefährlichen Tierarten ausgesetzt sind. Das Regelwerk umfasst Anforderungen an Gehegebegrenzungen, Absperr- und Schleusensysteme sowie arbeitsorganisatorische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Ausbrüchen.
Rolle der Unfallversicherungsträger im Arbeitsschutz
Die Bereitstellung und Pflege dieser Regelwerke gehört zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorgaben unterstützen Arbeitgeber dabei, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Gefährdungsbeurteilung und Unfallverhütung nachzukommen. Die Dokumente dienen Betrieben und Aufsichtsbehörden als Praxisleitfaden zur Umsetzung der allgemeinen Arbeitsschutzgesetze in speziellen Gefährdungslagen.
