DGUV Vorschrift 2: Vereinfachte Betreuung jetzt ab 20 Beschäftigten
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 07:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im August 2026 rückt die Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 bei weiteren Berufsgenossenschaften in den Fokus der betrieblichen Arbeitssicherheit. Die überarbeitete Vorschrift zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ist bereits am 1. Juni 2026 für den Bereich der Zahnarztpraxen in Kraft getreten und etabliert zunehmend digitale Verfahren in der Prävention.
Erleichterungen und Digitalisierung für kleinere Betriebe
Mit der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Juni 2026 wurden wesentliche Schwellenwerte für die betriebliche Betreuung angepasst. Eine zentrale Änderung betrifft die Grenze für die sogenannte vereinfachte Regelbetreuung: Diese wurde von bisher 10 auf nun 20 Beschäftigte angehoben. Damit können deutlich mehr Betriebe von den weniger bürokratischen Betreuungsmodellen profitieren.
Die Einhaltung neuer Vorschriften erfordert stets eine aktuelle Bestandsaufnahme der betrieblichen Risiken. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und Sifas, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Rechtssichere GBU-Vorlagen kostenlos herunterladen
Ein weiterer Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf der Modernisierung der Betreuungsprozesse. Laut der überarbeiteten Vorschrift für Zahnarztpraxen ist es nun zulässig, bis zu ein Drittel der erforderlichen Betreuungsleistung auf digitalem Weg zu erbringen. Diese Flexibilisierung soll die Effizienz steigern und den Zugang zu sicherheitstechnischer Expertise erleichtern. Für bestehende Betreuungsverträge, die noch auf der alten Rechtsgrundlage basieren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese Verträge behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Mai 2027.
Vorreiterrolle der VBG und Fokus auf Personaldienstleister
Während die Regelungen für Zahnarztpraxen im Sommer 2026 im Fokus stehen, haben andere Träger die Digitalisierung bereits früher rechtlich verankert. Die Fassung der DGUV Vorschrift 2 für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist bereits seit dem 1. Dezember 2025 in Kraft. In dieser Version erlaubt insbesondere der Paragraph 6 explizit die Anwendung digitaler Verfahren in der betrieblichen Betreuung.
Wer die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz effizient umsetzen möchte, profitiert von praxiserprobten Arbeitshilfen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie typische Fehler bei der Dokumentation vermeiden und Ihre Gefährdungsbeurteilung zeitsparend organisieren. Kostenlosen GBU-Leitfaden jetzt sichern
Die VBG-Fassung der Vorschrift legt zudem ein besonderes Augenmerk auf die Branche der Personaldienstleistung. In Paragraph 4 Absatz 7 sowie in den zugehörigen Anlagen 3 und 4 werden Personaldienstleister explizit aufgeführt. Damit wird der besonderen Struktur dieser Branche Rechnung getragen, in der Beschäftigte häufig an wechselnden Einsatzorten tätig sind und eine flexible sicherheitstechnische Begleitung benötigen.
Markteintritt digitaler Vorsorgeangebote
Auf Basis der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der DGUV Vorschrift 2 entwickeln spezialisierte Dienstleister entsprechende digitale Angebote. Die DZA GmbH bietet im August 2026 verstärkt digitale arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen an. Das Portfolio umfasst dabei klassische Untersuchungen wie G20, G25 und G37.
Das Angebot richtet sich gezielt an Personaldienstleister und zeichnet sich durch eine hohe zeitliche und sprachliche Flexibilität aus. Die Vorsorgeleistungen werden in 12 Sprachen sowie rund um die Uhr zur Verfügung gestellt. Damit reagiert der Markt auf die durch die DGUV Vorschrift 2 geschaffene Möglichkeit, Präventionsleistungen ortsunabhängig und zeitlich flexibel in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Die Entwicklung zeigt, dass die digitale Transformation im Arbeitsschutz durch die neuen Vorschriften der Berufsgenossenschaften eine rechtssichere Grundlage erhalten hat.
