Arbeitsmarkt, Gesundheit

IW: Arbeitgeber wenden Rekordsumme für Lohnfortzahlungen auf

22.09.2023 - 12:53:51 | dts-nachrichtenagentur.de

Die Arbeitgeber in Deutschland haben im vergangenen Jahr gut 70 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung an ihre erkrankten Beschäftigten bezahlt.

Euroscheine - Foto: über dts Nachrichtenagentur

Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die "Rheinische Post" berichtet. Wegen einer Datenrevision falle die Summe zwar geringer aus als bislang erwartet, sie liege aber immer noch "auf Rekordniveau", so das Institut.

"Für das laufende Jahr ist nicht von einem Rückgang auszugehen", schreibt IW-Forscher Jochen Pimpertz. Der Studie zufolge stiegen die Aufwendungen der Unternehmen für die Lohnfortzahlung erkrankter Mitarbeiter von 2021 auf 2022 deutlich an: 2021 mussten die Arbeitgeber noch 66 Milliarden Euro aufwenden, im vergangenen Jahr waren es bereits 70,2 Milliarden Euro. Zwischen 2019 und 2021 seien die Aufwendungen "annähernd konstant" geblieben, dann aber im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr stark um etwa 6,5 Prozent gestiegen, so das IW. "Zum einen lässt sich der Anstieg mit dem erhöhten Krankenstand erklären, der sich vor allem aufgrund der Zunahme an Atemwegserkrankungen ergeben hat", schreibt Pimpertz unter Verweis auf die Corona-Pandemie. Der Corona-Effekt lasse sich in den Krankendaten noch bis zum Frühjahr 2023 ablesen. "Seitdem pendelt sich der Krankenstand infolge von Atemwegserkrankungen allmählich wieder auf dem Niveau der Vor-Corona-Jahre ein." Zum anderen steigen die Bruttolöhne und -gehälter nominal mit jeder Lohnrunde. "Inflationsbedingt fielen die Tarifabschlüsse zuletzt relativ hoch aus. Je höher das Gehalt, desto höher auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten", so Pimpertz. Wer erkrankt ist und seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegt, bekommt sein Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter bezahlt. Dauert die Genesung länger, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt ab der siebten Woche ein Krankengeld, höchstens jedoch bis einschließlich der 72. Woche. Das Krankengeld ersetzt das regelmäßige Bruttoentgelt nur noch zu 70 Prozent.

dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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