Italo-Einstieg im Fernverkehr wird zum Rechtsstreit
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 14:40 Uhr | dpa.deDie Deutsche Bahn muss nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur ihren Wettbewerbern auf bestimmten Strecken mehr Platz machen â und geht nun gerichtlich gegen diese Entscheidung vor. Die fĂŒr die Infrastruktur zustĂ€ndige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, «die rechtliche Grundlage, VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klĂ€ren zu lassen».
Worum geht es?
Hintergrund des Streits ist ein möglicher neuer Konkurrent der Bahn im Fernverkehr: Das italienische Verkehrsunternehmen Italo hat angekĂŒndigt, ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen zu wollen und nimmt dabei zunĂ€chst zwei Hauptkorridore in den Blick: MĂŒnchen-Köln-Dortmund und MĂŒnchen-Berlin-Hamburg.Â
Italo hatte dafĂŒr Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten SchienenkapazitĂ€ten in Deutschland vergeben werden. Das italienische Unternehmen wollte damit erreichen, dass die Rahmenbedingungen fĂŒr neue Wettbewerber verbessert werden.Â
Wie hat die Bundesnetzagentur entschieden?Â
Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die fĂŒr die Vergabe der Trassen zustĂ€ndige InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der KapazitĂ€ten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach nur fĂŒr stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen KapazitĂ€tsobergrenzen, wie es etwa fĂŒr die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt geplant ist.
Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur fĂŒr Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. «Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal tĂ€glich in zweistĂŒndigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird», teilte die Behörde mit.Â
Warum klagt die Bahn?Â
Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie wĂ€hrend einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die KapazitĂ€ten sind eng begrenzt â Fern-, Nah- und GĂŒterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz.
FĂŒr den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten FĂ€llen auch gelungen, heiĂt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, so dass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden.
Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hĂ€tten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. SchlieĂlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse wĂŒrden dadurch deutlich erschwert.Â
WĂ€re mehr Wettbewerb im Fernverkehr nicht gut fĂŒr die FahrgĂ€ste?Â
Der Fernverkehr in Deutschland wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Wettbewerber ist das MĂŒnchner Unternehmen Flix, das fĂŒr 2028 ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekĂŒndigt hat â mit Dutzenden neuen ZĂŒgen und Verbindungen. Ein weiterer Konkurrent, so die Hoffnung, könnte dafĂŒr sorgen, dass die Fahrpreise sinken und sich die QualitĂ€t erhöht.Â
In der Branche gibt es allerdings auch BefĂŒrchtungen. So warnt etwa der Bundesverband Schienennahverkehr, dass der Konflikt um Trassen am Ende zulasten des Regionalverkehrs gehen und damit die Anbindung insbesondere lĂ€ndlicher Regionen gefĂ€hrden könnte.
«Ein gut organisierter Wettbewerb muss auch ein gutes Angebot auf den weniger nachgefragten Verbindungen fernab der groĂen StĂ€dte sicherstellen», teilte der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege, mit. Ein besseres Angebot im Fernverkehr bekĂ€men die FahrgĂ€ste nur, wenn der Bund den Wettbewerb ordne und ihm klare Regeln gebe.
Wie geht es nun weiter?Â
Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fÀllt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhÀngig macht, ist nicht bekannt.
