EuGH kippt Trassenpreisbremse
19.03.2026 - 12:46:21 | dts-nachrichtenagentur.deDie Luxemburger Richter teilten mit, dass die Infrastrukturbetreiber ĂŒber einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfĂŒgen mĂŒssten, um ihre GeschĂ€ftsfĂŒhrung unabhĂ€ngig ausĂŒben zu können. Die deutsche Regelung lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese EinschrĂ€nkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfĂ€hig und wettbewerbsfĂ€hig zu gestalten.
Der Gerichtshof lehnte zudem den Antrag der Bundesnetzagentur ab, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschrĂ€nken. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, dass eine rĂŒckwirkende Anwendung des Urteils zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen fĂŒhren könnte.
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe. Er forderte vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusĂ€tzlichen Finanzbedarf zu decken. "Nun ist es am Bund, die FinanzierungslĂŒcke kurzfristig zu schlieĂen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist", sagte Peter Panitz, PrĂ€sident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). Der SPNV sei wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland. "Die AufgabentrĂ€ger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunĂ€chst unverĂ€ndert weiter, denn Millionen FahrgĂ€ste tĂ€glich verlassen sich darauf."
Das Bundesverkehrsministerium Ă€uĂerte sich derweil zurĂŒckhaltend. "Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen PrĂŒfungen des BMV fĂŒr eine Reform des Trassenpreissystems in die Ăberlegungen einbezogen", sagte ein Sprecher. Damit biete sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. "Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen AnsĂ€tzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen."
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