EVG, Nahverkehr

HĂ€rtere Strafen fĂŒr Gewalt im Nahverkehr: EVG nimmt Streikdrohung gegen Bahn zurĂŒck

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft verzichtet nach einem Gesetzentwurf fĂŒr hĂ€rtere Strafen bei Angriffen auf Bahnmitarbeiter auf die angedrohten Streiks im Nahverkehr ab Januar. Politik, Bahn und Arbeitnehmervertreter setzen damit auf schĂ€rferes Strafrecht und betriebliche Maßnahmen gegen Gewalt im öffentlichen Verkehr.

Die EVG hat ihre Drohung zurĂŒckgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
Die EVG hat ihre Drohung zurĂŒckgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurĂŒckgezogen.

EVG reagiert auf Gesetzentwurf fĂŒr hĂ€rtere Strafen

EVG-Chef Martin Burkert erklĂ€rte, er sei froh, dass die Gewerkschaft nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen mĂŒsse. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der nach Attacken auf Bahnmitarbeiter und andere BeschĂ€ftigte eine hĂ€rtere Bestrafung vorsieht. Die Gewerkschaft hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls das Gesetz nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht wĂŒrde.

Besonderer Schutz fĂŒr BeschĂ€ftigte im öffentlichen Dienst

Der Entwurf sieht vor, unter anderem Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, RettungskrĂ€fte, medizinisches Personal sowie BeschĂ€ftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu schĂŒtzen. Angriffe sollen kĂŒnftig mit mindestens sechs Monaten Haft geahndet werden, in besonders schweren FĂ€llen mit mindestens einem Jahr. Bislang liegen die Mindeststrafen bei drei beziehungsweise sechs Monaten.

Bahn begrĂŒĂŸt politische Initiative

Die Chefin der Deutschen Bahn im Personenverkehr, Evelyn Palla, begrĂŒĂŸte den Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig. Die GesetzesĂ€nderung verbessere nach ihren Worten die Sicherheit der Mitarbeitenden und Reisenden. Sie verwies darauf, dass die BeschĂ€ftigten tĂ€glich die MobilitĂ€t von Millionen Menschen gewĂ€hrleisten und es wichtig sei, der gestiegenen Gewaltbereitschaft klare Grenzen zu setzen.

Druck von Gewerkschaft und BetriebsrÀten

Burkert betonte, der Druck der EVG wirke, und sprach von Bewegung in der Sache. Er begrĂŒĂŸte, dass Hubig gemeinsam mit Verkehrsminister Steffen Bilger eine VerschĂ€rfung des Strafrechts vorantreibt. ZusĂ€tzlich hatte der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, Ralf Damde, Konsequenzen in Aussicht gestellt: Sollte sich das Gesetz weiter verzögern, wĂŒrden die BetriebsrĂ€te die Zustimmung zu den DienstplĂ€nen verweigern.

GewaltvorfÀlle als Auslöser

Als besonders schwerwiegenden Fall nannte Burkert den Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar Anfang Februar in einem Regionalexpress. Der Fahrgast verletzte ihn tödlich, der TĂ€ter wurde spĂ€ter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Gewalt dĂŒrfe fĂŒr BahnbeschĂ€ftigte nicht zum Alltag gehören, mahnte der Gewerkschaftschef. Nach Angaben von Damde werden statistisch jeden Tag acht BeschĂ€ftigte im Dienst angegriffen.

Strafrechtliche VerschÀrfung als Signal an BeschÀftigte und FahrgÀste

Die RĂŒcknahme der Streikdrohung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft steht in engem Zusammenhang mit dem angekĂŒndigten Gesetzentwurf fĂŒr hĂ€rtere Strafen bei Angriffen auf BeschĂ€ftigte im öffentlichen Personenverkehr. Der vorgesehene besondere Schutz fĂŒr Zugbegleiter, andere Bahnmitarbeiter sowie EinsatzkrĂ€fte und medizinisches Personal zielt darauf ab, die wachsende Sorge vor Gewalt im Berufsalltag zu adressieren. FĂŒr FahrgĂ€ste bedeutet dies eine klare Botschaft, dass Übergriffe im Nahverkehr kĂŒnftig schĂ€rfer geahndet werden sollen.

Der Fall des tödlich verletzten Zugbegleiters Serkan Çalar verdeutlicht die Tragweite des Problems. Wenn Attacken auf BeschĂ€ftigte statistisch tĂ€glich vorkommen, wie es aus Betriebsratskreisen berichtet wird, zeigt sich ein strukturelles Sicherheitsproblem im öffentlichen Verkehr. Die geplante Anhebung der Mindeststrafen von bislang drei und sechs Monaten auf kĂŒnftig sechs Monate beziehungsweise ein Jahr bei besonders schweren FĂ€llen setzt auf Abschreckung durch Strafrecht. Ob dies die Zahl der Angriffe tatsĂ€chlich senkt, hĂ€ngt jedoch auch von PrĂ€vention, PrĂ€senz von Sicherheitspersonal und konsequenter Strafverfolgung ab.

Arbeitskampf als Druckmittel – und seine Grenzen

Die EVG hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls der Gesetzentwurf nicht mehr im laufenden Jahr in den Bundestag kĂ€me. Damit setzte die Gewerkschaft bewusst auf die hohe AbhĂ€ngigkeit der Bevölkerung vom Nahverkehr, um politischen Druck aufzubauen. Nun wertet EVG-Chef Martin Burkert die vorliegenden PlĂ€ne aus dem Justizministerium als Erfolg dieser Strategie und verzichtet auf den Arbeitskampf. FĂŒr Pendler und Unternehmen bedeutet dies vorerst Planungssicherheit – zugleich bleibt die Botschaft, dass Gewerkschaften bei Fragen der betrieblichen Sicherheit bereit sind, weitreichende Mittel einzusetzen.

Rolle der Bahn und betriebliche Konsequenzen

Die Deutsche Bahn unterstĂŒtzt den Vorstoß aus der Politik ausdrĂŒcklich, wie die Aussagen der Bahnchefin Evelyn Palla zeigen. Parallel dazu hatten Arbeitnehmervertreter zusĂ€tzlichen Druck aufgebaut: Der Gesamtbetriebsrat von DB Regio stellte in Aussicht, DienstplĂ€nen die Zustimmung zu verweigern, sollte sich das Gesetz weiter verzögern. Das unterstreicht, dass es nicht nur um strafrechtliche Reaktionen geht, sondern auch um betriebliche Maßnahmen und Arbeitsbedingungen. FĂŒr Leserinnen und Leser im Nahverkehrsalltag ist relevant, dass sich die Diskussion um Sicherheit kĂŒnftig stĂ€rker in konkreten Gesetzen, aber auch in internen Regelungen und Schutzkonzepten niederschlagen dĂŒrfte.

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