VKU, Wärmewende

VKU-Umfrage: Drei von vier Wärmeversorgern zweifeln an 2045-Ziel

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die kommunalen Wärmeversorger sehen beim Umbau der Wärmeversorgung weiter große Hürden. Vor allem Rechtssicherheit, Förderung und Netztransformation gelten ihnen als entscheidend für Investitionen.

VKU-Umfrage: Kommunale Wärmeversorger zweifeln an Klimaziel 2045
Heizung (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Eine Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen zeigt wachsende Zweifel kommunaler Wärmeversorger am Ziel eines treibhausgasneutralen Heizens bis 2045. Drei von vier Befragten halten das Vorhaben für unerreichbar, vier von zehn Stadtwerken bewerten das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als Bremsklotz auf dem Weg zu CO2-armer Wärme.

Investitionen hängen an mehreren Gesetzen

Der VKU befragte im August 757 Stadtwerke und kommunale Energieversorger, knapp 30 Prozent beteiligten sich. 86 Prozent nannten die Wärmelieferverordnung, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Transformation der Gasnetze sowie die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes als wichtige Voraussetzungen für Investitionen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing forderte die Bundesregierung zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit auf. Am Mittwoch und Donnerstag kommt der Verband in Berlin zum Stadtwerkekongress zusammen.

Gesetz stößt auf Skepsis

Das im Juli eingeführte Gebäudemodernisierungsgesetz, das das umstrittene Heizungsgesetz ersetzt hat, überzeugt viele Unternehmen nicht. 50 Prozent sehen weder Fortschritt noch Rückschritt, weil wichtige Rechtsfragen aus ihrer Sicht ungeklärt bleiben, 36 Prozent bewerten das Gesetz sogar als Rückschritt.

Für 40 Prozent haben die neuen Regelungen negative Auswirkungen auf Investitionen in ihrer Region. Als Grund nennt die Umfrage den Wegfall der 65-Prozent-Regel, die bei der Wärmeerzeugung einen Anteil erneuerbarer Energien festschrieb.

Hoher Finanzierungsbedarf

Die Befragung verweist zugleich auf den Umfang der nötigen Investitionen. Jedes zweite Unternehmen erwartet, dass sich sein Investitionsvolumen bis 2030 gegenüber 2024 mehr als verdoppelt. 56 Prozent halten die bestehenden Finanzierungs- und Förderbedingungen für unzureichend, 61 Prozent bewerten die rechtlichen Rahmenbedingungen als unklar.

72 Prozent wünschen sich stabile Förderprogramme wie BEW, BEG und KWKG. Liebing verlangte, den Ausbau der Wärmenetze langfristig mit jährlich rund 3,5 Milliarden Euro zu unterstützen und die Förderung gesetzlich abzusichern.

Die Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Wärmebranche trotz politischer Zielmarke bleibt. Für Stadtwerke und kommunale Versorger steht dabei nicht nur die Frage im Raum, ob das Klimaziel für 2045 erreichbar ist, sondern vor allem, ob sich dafür rechtlich und finanziell belastbare Investitionen anstoßen lassen.

Planung statt Grundsatzdebatte

Im Zentrum steht weniger die Ablehnung der Wärmewende als die Forderung nach klaren Rahmenbedingungen. Kommunale Unternehmen müssen heute entscheiden, ob sie in Wärmenetze, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung oder andere Lösungen investieren; solche Entscheidungen binden Kapital über viele Jahre und hängen von Genehmigungen, Förderbedingungen und lokalen Vorgaben ab.

Folgen für Kommunen und Verbraucher

Wenn Investitionen ausbleiben oder verzögert werden, trifft das nicht nur die Unternehmen, sondern auch Kommunen, die ihre Wärmeplanung vorantreiben müssen. Für Haushalte kann das bedeuten, dass Anschlussoptionen, Preisentwicklung und technische Umstellungen langsamer geklärt werden als politisch gewünscht. Zugleich verlagert sich der Streit vom Grundsatz „Wärmewende ja oder nein“ auf die Frage, welche Instrumente den Umbau verlässlich finanzieren und rechtlich absichern.

Die Ergebnisse passen in eine Phase, in der die Energiepolitik stärker auf Umsetzungsfragen zusteuert. Entscheidend wird sein, ob Bund und Länder Förderregeln, Netztransformation und Gebäuderecht so aufeinander abstimmen, dass Kommunen Planungssicherheit erhalten und der Ausbau nicht an widersprüchlichen Vorgaben scheitert.

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