Missbrauch, Preisbremsen

Missbrauch der Preisbremsen? KartellwÀchter ermitteln

13.12.2023 - 12:53:48 | dpa.de

Die Preisbremsen sollen den starken Anstieg der Energiepreise dĂ€mpfen. Entgangene Einnahmen können sich Energiefirmen beim Staat zurĂŒckholen. In einigen FĂ€llen waren die Preise auffĂ€llig hoch.

Energiefirmen haben den Anspruch auf Entlastungszahlungen, aber nun gilt zu prĂŒfen, ob einige möglicherweise zu viel aus der Staatskasse verlangt haben. - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Haben einzelne Energieversorger bei den Preisbremsen zu hohe Entlastungen vom Staat beantragt? Bereits in der ersten JahreshĂ€lfte hatte das Bundeskartellamt im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht mehrere Verfahren eingeleitet. Heute gab die Behörde bekannt, dass es mittlerweile 57 PrĂŒfverfahren gebe. Auf Gas entfielen 23 Verfahren, auf FernwĂ€rme und Strom jeweils 17. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.

Das Volumen dieser Verfahren liege bei insgesamt rund zwei Milliarden Euro. Gemessen an den im PrĂŒfzeitraum beantragten EntlastungsbetrĂ€gen seien das bei Gas und WĂ€rme gut 15 Prozent und bei Strom rund 20 Prozent der jeweils insgesamt beantragten Entlastungen.

Die Preisbremsen fĂŒr Strom, Gas und FernwĂ€rme gelten noch bis zum Jahresende. Sie deckeln die Kosten fĂŒr Verbraucher fĂŒr einen Großteil ihrer Energiekosten. Die Energiefirmen erhalten im Gegenzug Anspruch auf Entlastungszahlungen. Hierbei könnten die Firmen, deren Abrechnungen das Kartellamt unter die Lupe nimmt, zu hohe Kosten angesetzt und somit zu viel Geld aus der Staatskasse verlangt haben.

Behörde spricht Warnungen aus

«Aus der großen Masse von AntrĂ€gen der Lieferanten greifen wir auffĂ€llige Sachverhalte heraus», erklĂ€rte KartellamtsprĂ€sident Andreas Mundt. Wichtigste Kriterien seien Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen. «Die Unternehmen mĂŒssen uns ihre Preissetzung darlegen. Passt das nicht zusammen, sprechen wir zunĂ€chst eine Warnung aus». Dies ist nach Angaben eines Sprechers bereits in mehreren FĂ€llen geschehen.

«Die Versorger haben dann Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen und ihr Verhalten gegebenenfalls anzupassen», sagte Mundt. EndgĂŒltig beurteilen will die Behörde die FĂ€lle erst nach den endgĂŒltigen Abrechnungen ab dem kommenden Jahr. «Wenn auch nach den finalen Ermittlungen ein Missbrauch der Entlastungsregeln vorliegen sollte, werden wir dies sanktionieren und gegebenenfalls RĂŒckerstattungen an den Staat anordnen.»

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