Dienstreisen, Digitale

Dienstreisen 2026: Digitale Belege Pflicht, Fahrtkosten steigen

10.06.2026 - 00:48:23 | boerse-global.de

Die Reisekostenabrechnung 2026 bringt stabile VerpflegungssÀtze, höhere Pendlerpauschalen und die Pflicht zu digitalen Belegen.

Dienstreisen 2026: Neue Regeln und höhere Pendlerpauschale
Dienstreisen - Eine Hand hĂ€lt ein Smartphone mit einer digitalen Quittung, im Hintergrund unscharf ein Schreibtisch mit Taschenrechner und Dokumenten. 10.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

WĂ€hrend die Verpflegungspauschalen stabil bleiben, steigen die Fahrtkosten – und das Finanzamt setzt auf digitale Nachweise.

Unternehmen und Arbeitnehmer mĂŒssen bei der Reisekostenabrechnung neue Regeln beachten. Eine Dienstreise wird steuerlich anerkannt, sobald die Abwesenheit von der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte mindestens acht Stunden betrĂ€gt. Die Aufbewahrungsfrist fĂŒr Belege bleibt bei zehn Jahren.

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Höhere Pauschalen fĂŒr Pendler

FĂŒr Dienstreisen in Deutschland bleiben die Verpflegungspauschalen unverĂ€ndert. Bei acht bis 24 Stunden Abwesenheit sind 14 Euro absetzbar, bei vollen 24 Stunden 28 Euro. FĂŒr Auslandsreisen hat das Bundesfinanzministerium bereits im Januar aktualisierte SĂ€tze veröffentlicht.

Bei den Fahrtkosten gibt es eine wichtige Änderung: Die Kilometerpauschale fĂŒr den Privat-Pkw bleibt bei 30 Cent. Doch die Entfernungspauschale fĂŒr Pendler stieg durch das SteuerĂ€nderungsgesetz 2025 zum 1. Januar auf 38 Cent pro Kilometer.

Menschen mit Behinderungen erhalten 2026 spezifische PauschbetrĂ€ge. Bei einem Grad der Behinderung von 50 liegt der Satz bei 1.140 Euro, bei GdB 100 bei 2.840 Euro. Mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ sind zusĂ€tzlich bis zu 4.500 Euro Fahrtkosten absetzbar.

Digitale Belege werden Pflicht

Eine wesentliche Neuerung betrifft auslĂ€ndische Unternehmer. Seit Januar mĂŒssen Nachweise fĂŒr VorsteuervergĂŒtungsantrĂ€ge zwingend digital eingereicht werden – vorzugsweise ĂŒber das Portal des Bundeszentralamts fĂŒr Steuern.

Die Regelung verlangt eine detaillierte Einzelaufstellung der UmsĂ€tze. FĂŒr KleinbetrĂ€ge wie Taxifahrten oder ÖPNV-Tickets wurde ein Schwellenwert eingefĂŒhrt, um die Verfahren zu harmonisieren.

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Europa: Hotelpreise stark unterschiedlich

Unternehmen, die ihre Reisebudgets planen, können auf aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zurĂŒckgreifen. Eine Analyse der KaufkraftparitĂ€ten vom April zeigt massive Preisunterschiede.

In Nordmazedonien liegen GaststĂ€tten- und Hoteldienstleistungen 52 Prozent unter dem deutschen Niveau, in Bulgarien 47 Prozent, in Portugal 30 Prozent. Deutlich teurer wird es in der Schweiz und Island – hier liegen die Preise 49 Prozent ĂŒber dem deutschen Durchschnitt. Auch DĂ€nemark (+29 Prozent) und Norwegen (+34 Prozent) sind teurer.

Neue Urteile und EntschÀdigungen

Der Bundesfinanzhof mahnte Anfang Juni zur Vorsicht bei der „Über-Kreuz-Nutzung“ von Dienst- und Privatwagen. Das SĂ€chsische Finanzgericht stellte zudem klar: Ein monatliches Guthaben fĂŒr Gutscheine gilt als Geldleistung.

Bei Fluggastrechten gibt es Bewegung. Deutschland und Frankreich schlugen Anfang Juni vor, bei VerspĂ€tungen von ĂŒber drei Stunden eine PauschalentschĂ€digung von 250 Euro einzufĂŒhren. Ziel ist es, die festgefahrenen EU-Verhandlungen zu reformieren – eine Einigung wird bis Mitte Juni angestrebt. Das EU-Parlament fordert dagegen die Beibehaltung der distanzabhĂ€ngigen Staffelung von bis zu 600 Euro.

Reisende ins Baltikum oder nach Finnland sollten zudem die Hinweise des AuswÀrtigen Amtes beachten. Wegen GPS-Spoofing-VorfÀllen kann es dort verstÀrkt zu FlugausfÀllen und VerspÀtungen kommen.

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