Dienstwagen-Steuer: Senkung auf 14–15% für ältere E-Autos geplant
22.06.2026 - 23:03:44 | boerse-global.de
Ziel ist es, gebrauchte E-Modelle länger auf dem heimischen Markt zu halten und den export ins Ausland einzudämmen.
Weniger Steuern für ältere Dienstwagen
Im Zentrum der Überlegungen steht eine Senkung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen. Der Vorschlag: Für fünf bis acht Jahre alte E-Autos soll der Satz auf 14 bis 15 Prozent sinken. Zum Vergleich: Regulär liegen die Dienstwagen-Steuersätze bei 22 Prozent.
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Die Maßnahme zielt direkt auf den Exportmarkt. Rund 15 bis 20 Prozent der gebrauchten E-Autos verlassen derzeit Deutschland. Das soll sich ändern. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 65.000 Euro – also Modelle wie Tesla Model 3 und Model Y, den BMW i4, Hyundai Ioniq 5 und Kia EV6.
Eine endgĂĽltige Entscheidung erwartet die Branche im August 2026.
Gebrauchtmarkt boomt, Wertverlust bleibt Problem
Der Markt für gebrauchte E-Autos wächst rasant. In den ersten vier Monaten 2026 wechselten knapp 120.000 Fahrzeuge den Besitzer – doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
Doch der Wertverlust bleibt schmerzhaft: Nach drei Jahren verliert ein Elektroauto statistisch die Hälfte seines Neupreises. Branchenexperten raten daher zum genauen Batteriecheck vor dem Kauf. Der State of Health (SoH) sollte mindestens 80 Prozent betragen. Fällt er unter 70 Prozent, gilt der Akku als verschlissen. Die meisten Hersteller geben eine Garantie für acht Jahre oder 160.000 Kilometer.
Neue Regeln für Ladestrom und THG-Prämie
Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Regeln für die steuerliche Erstattung von Ladestrom. Ein BMF-Schreiben vom November 2025 hatte die bisherigen Pauschalregelungen zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Arbeitgeber müssen jetzt den tatsächlichen Verbrauch nachweisen – etwa über separate Zähler. Alternativ steht für 2026 eine Pauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde zur Verfügung.
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Gute Nachrichten für Halter: Die THG-Quote bringt in diesem Jahr bis zu 400 Euro Prämie. Anträge sind bis zum 15. November 2026 möglich. Für E-Hoflader in der Landwirtschaft gilt eine Einschränkung: Ohne offizielle Zulassung lehnt das Umweltbundesamt die Anträge ab.
Neue OBD-Regeln und Streit um Kältemittel
Am 23. Juni 2026 tritt die EU-Verordnung 2026/699 in Kraft. Sie regelt den Zugang zur On-Board-Diagnose (OBD) und verbietet Herstellern, freien Werkstätten unverhältnismäßige Hürden zu setzen – etwa durch teure Abonnements oder Serverzwang.
Parallel wächst der Druck auf die Hersteller: Die Deutsche Umwelthilfe forderte das Bundesumweltministerium auf, die Förderung für E-Autos mit dem Kältemittel 1234yf zu stoppen. Hintergrund ist eine Einstufung der EU-Chemikalienagentur (ECHA) vom Juni 2026: Die daraus entstehende Trifluoressigsäure (TFA) gilt als fortpflanzungstoxisch. Die Umweltschützer wollen die Förderung auf Fahrzeuge mit CO2-Kältemitteln beschränken.
