Digital Services Act: EU-Kommission wirft TikTok Jugendschutz-Verstöße vor
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 21:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Kommission wirft TikTok Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) vor. Im Zentrum der Kritik: unzureichende Voreinstellungen zum Schutz Minderjähriger. Droht dem Unternehmen nun eine Millionenstrafe?
Vorwürfe: Profile von Jugendlichen sind öffentlich einsehbar
Seit Februar 2024 läuft das Verfahren gegen die Videoplattform. Jetzt liegen die vorläufigen Ergebnisse vor – und sie sprechen eine deutliche Sprache. Die Standardeinstellungen von TikTok erlauben es demnach, dass Profile Minderjähriger öffentlich einsehbar sind. Auch ihre Inhalte werden in den allgemeinen Empfehlungs-Feeds angezeigt.
Das erhöht die Sichtbarkeit für potenziell gefährliche Kontakte. Kinder und Jugendliche sind so Risiken wie Cybermobbing und unerwünschten Kontaktversuchen durch Fremde ausgesetzt. Die EU-Kommission fordert: Konten von Minderjährigen müssen standardmäßig privat sein, ihre Inhalte dürfen nicht automatisiert empfohlen werden.
Sollten sich die Vorwürfe erhärten, drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
TikTok verweist auf Sicherheitsfunktionen
Das Unternehmen wehrt sich. TikTok verweist auf mehr als 50 bereits implementierte Sicherheitsfunktionen. Man werde die Ergebnisse der Kommission eingehend prüfen, hieß es.
In den kommenden Wochen hat die Plattform Gelegenheit, zu den Feststellungen Stellung zu beziehen. Erst dann fällt eine endgültige Entscheidung über mögliche Sanktionen. Das Verfahren ist Teil einer breiteren Regulierungsoffensive – parallel laufen Untersuchungen gegen Snapchat und Meta.
Frankreich plant Social-Media-Verbot für Jugendliche
Während die EU auf Durchsetzung des DSA setzt, forcieren einzelne Mitgliedstaaten strengere Regeln. Frankreich plant für September 2026 ein Verbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren.
Rechtsexperten sehen das kritisch. Ein Fachanwalt für Medienrecht erklärte, solche nationalen Alleingänge seien mit EU-Recht schwer vereinbar. Seit Inkrafttreten des DSA fällt die Regulierung großer Plattformen primär in die Zuständigkeit der EU-Kommission. Nationale Regelungen könnten nur Anbieter betreffen, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben.
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Die EU-Kommission selbst will nach der Sommerpause einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Möglich wären EU-weite Beschränkungen für Kinder unter 13 Jahren. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen signalisierte bereits Unterstützung für einen gestaffelten Zugang: Kinder unter 13 Jahren sollten die Dienste nur unter Aufsicht nutzen dürfen, ab 13 Jahren könnte eine schrittweise Freigabe erfolgen.
Altersverifikation: Technisch umstritten, leicht umgehbar
Die praktische Umsetzung bleibt schwierig. Auf einem Treffen der Internet Engineering Task Force in Wien warnten Entwickler vor den Risiken einer flächendeckenden Altersverifikation. Methoden wie Fingerprinting oder digitale Identitätsnachweise bergen Risiken für den Datenschutz und begünstigen Zensur sowie Phishing.
Auch bestehende Lösungen wie die EU-Altersverifikations-App haben sich in der Vergangenheit als leicht umgehbar erwiesen.
Eltern überfordert – Experten fordern Medienkompetenz
Studien zeigen die Grenzen elterlicher Kontrolle. Eine Untersuchung der Deutschen Zentrale für Psychische Gesundheit (DZPG) befragte 1639 Eltern. Ergebnis: Knapp ein Drittel fühlt sich mit der Durchsetzung von Social-Media-Verboten überfordert. Nur 22 Prozent der europäischen Eltern nutzen technische Kontrollwerkzeuge.
Erfahrungen aus Australien unterstreichen die Problematik. Dort hielten sich nach sechs Monaten lediglich sechs Prozent der 14- bis 15-Jährigen an bestehende Verbote.
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Experten der DZPG plädieren daher für einen anderen Ansatz: Statt reiner Verbote fordern sie die Förderung von Medienkompetenz und die gesetzliche Verpflichtung der Anbieter zu suchtfreien Algorithmen. Zur Unterstützung der Verbraucher veröffentlichte das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland einen neuen Leitfaden. Er klärt über Rechte nach dem DSA auf – etwa das Verbot von manipulativen Designs (Dark Patterns) und Prüfpflichten für Online-Händler.
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