Digital Services Act: EU verhÀngt Rekordstrafe von 200 Mio. Euro gegen Temu
30.05.2026 - 20:27:10 | boerse-global.de
Die EU-Kommission belegt die chinesische Handelsplattform Temu mit der bislang höchsten Strafe unter dem Digital Services Act. Grund sind massive SicherheitsmÀngel und unzureichende Risikokontrollen.
Schwere VersÀumnisse beim Verbraucherschutz
Die Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro ist die höchste, die je nach dem 2024 in Kraft getretenen DSA verhĂ€ngt wurde. Sie ĂŒbertrifft die bisherige Rekordstrafe von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X vom Dezember 2025 deutlich.
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Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine fast zweijÀhrige Untersuchung. Temu, das in Europa rund 130 Millionen Kunden bedient, habe es versÀumt, die Risiken durch den Verkauf illegaler und gefÀhrlicher Produkte angemessen zu bewerten und zu minimieren, so die Behörde.
Die SicherheitsmĂ€ngel sind gravierend: Ein hoher Anteil der auf der Plattform gekauften elektronischen LadegerĂ€te fiel bei Sicherheitstests durch. Bei Baby-Spielzeug wurden gesetzliche Grenzwerte fĂŒr chemische Substanzen ĂŒberschritten. Auch Schmuck, Kleidung und weitere Babyartikel, die eine Erstickungsgefahr darstellen, wurden als problematisch eingestuft.
Temu, eine Tochter des chinesischen Konzerns PDD Holdings, erzielte 2025 einen Umsatz von rund 53 Milliarden Euro. Die 200-Millionen-Strafe liegt damit weit unter dem möglichen Maximum von sechs Prozent des Jahresumsatzes. Das Unternehmen bezeichnete die Strafe als unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. Die Kommission droht mit weiteren Sanktionen, sollte Temu keinen zufriedenstellenden Plan zur Behebung der systemischen Probleme vorlegen.
EuropĂ€ische HandelsverbĂ€nde begrĂŒĂen das Vorgehen. In Ăsterreich war Temu 2025 bereits zur zweitgröĂten Online-Handelsplattform nach Amazon aufgestiegen â mit einem Bruttowarenwert von 650 Millionen Euro.
Zweifel an der Moderation von Inhalten
Parallel zur Temu-Strafe zeigt ein neuer Bericht des Appeals Centre Europe eklatante MĂ€ngel bei der Inhaltsmoderation groĂer Plattformen. Die nach dem DSA eingerichtete unabhĂ€ngige Beschwerdestelle untersuchte den Zeitraum von April 2025 bis MĂ€rz 2026.
Das Ergebnis ist alarmierend: In 59 Prozent der mehr als 24.000 ĂŒberprĂŒften StreitfĂ€lle widersprach die unabhĂ€ngige Stelle der ursprĂŒnglichen Entscheidung der Plattform. Besonders hoch ist die Fehlerquote bei Hassrede: Hier wurden 70 Prozent der Plattformentscheidungen aufgehoben. Spitzenreiter sind TikTok mit 83 Prozent und Instagram mit 74 Prozent aufgehobener Entscheidungen.
Ein weiteres Problem: Die Transparenz bei Kontosperrungen ist mangelhaft. Von ĂŒber 14.000 Beschwerden zu gesperrten Konten wurden weniger als 150 vollstĂ€ndig geprĂŒft â weil die Plattformen die nötigen Daten nicht lieferten. Meta etwa stellte bei Facebook und Instagram in weniger als 100 von ĂŒber 4.600 FĂ€llen die erforderlichen Informationen bereit.
HaftungsverschÀrfung auch in Deutschland
Die Entwicklung in Europa und den USA zeigt einen klaren Trend zur VerschĂ€rfung der Plattformhaftung. In den USA einigten sich mehrere Tech-Konzerne im Mai 2026 auf einen Vergleich mit einem Schulbezirk in Kentucky ĂŒber 27 Millionen Dollar. Meta zahlt davon neun Millionen, der Rest entfĂ€llt auf Snap, TikTok und YouTube. Geklagt hatten Eltern und die Schulbehörde wegen angeblich sĂŒchtig machender Produktgestaltung, die zu einer psychischen Krise unter SchĂŒlern gefĂŒhrt habe.
Bereits im MĂ€rz 2026 hatten Geschworene in Kalifornien und New Mexico Meta fĂŒr GesundheitsschĂ€den haftbar gemacht â mit Schadensersatzforderungen von bis zu 375 Millionen Dollar. Analysten schĂ€tzen das gesamte Haftungsrisiko der Branche auf mehrere hundert Milliarden Dollar, da ĂŒber 1.200 Schulbezirke Ă€hnliche Klagen eingereicht haben.
Auch in Deutschland wird der Druck gröĂer. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative angekĂŒndigt, die Mitte Juni 2026 in Hamburg beraten werden soll. Ziel ist es, die Haftungsprivilegien groĂer Plattformen nach Artikel 6 des DSA einzuschrĂ€nken. Der Vorschlag sieht vor, dass Plattformen gesamtschuldnerisch haften, wenn sie offensichtlich illegale Inhalte nicht prĂŒfen und entfernen.
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NIS2: Persönliche Haftung fĂŒr Manager
Die unternehmerische Verantwortung fĂŒr digitale Sicherheit wird zudem durch die NIS2-Richtlinie ausgeweitet. Seit das deutsche Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 in Kraft trat, ist die Zahl der regulierten Unternehmen von rund 4.500 auf 30.000 gestiegen.
Die Unternehmen mussten sich bis Januar 2026 registrieren. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung haftet nun persönlich fĂŒr die Einhaltung der Cybersicherheitsstandards. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes. Zudem ist alle drei Jahre eine Cybersicherheitsschulung fĂŒr das FĂŒhrungspersonal Pflicht. FĂŒr kleine und mittlere Unternehmen belaufen sich die jĂ€hrlichen Compliance-Kosten auf rund 86.000 Euro.
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