Digitale, Kompetenzen

Digitale Kompetenzen: 56% der Unternehmen sehen großen Handlungsbedarf

27.06.2026 - 01:14:53 | boerse-global.de

Viele Betriebe sehen großen Nachholbedarf bei digitalen Kompetenzen, während neue Gerichtsurteile die Rechte von Betriebsräten stärken.

Deutsche Firmen: Digitalisierung und Betriebsratsrechte als Herausforderung
Digitale - Mitarbeiter unterschiedlichen Alters arbeiten zusammen an einer holografischen Anzeige mit digitalen Kompetenzbäumen in einem modernen Büro. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die digitale Transformation erfordert massiv neue Qualifikationen, doch viele Betriebe tun sich schwer mit der Umsetzung. Gleichzeitig müssen sie die Rechte der Betriebsräte beachten.

Digitale Kompetenzen sind die größte Baustelle

56 Prozent der Unternehmen sehen großen Bedarf bei digitalen Anwendungskompetenzen. Das zeigt die TÜV-Weiterbildungsstudie 2026, für die Forsa im Februar 500 Betriebe befragte. Besonders betroffen: Firmen ab 250 Beschäftigten. Hier melden 74 Prozent Handlungsbedarf.

Branchen mit Nachholbedarf sind der Handel (63 Prozent) und die öffentliche Verwaltung (59 Prozent). Aber auch Führungskompetenzen (54 Prozent) und technische Fachkenntnisse (52 Prozent) werden wichtiger. Der TÜV-Verband fordert eine umfassende Digitalkompetenzoffensive.

Betriebsräte haben ein gewichtiges Wort mitzureden

Bei der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen kommt dem Betriebsrat eine zentrale Rolle zu. Die Paragrafen 96 und 98 des Betriebsverfassungsgesetzes regeln die Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung. Wer die Arbeitnehmervertreter frühzeitig einbindet, vermeidet Reibungsverluste.

Dass die Mitbestimmung auch bei internationalen Firmen greift, zeigt ein aktueller Fall. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach im April 2026 dem Betriebsrat einer maltesischen Fluggesellschaft am Standort BER das Recht auf Mitbestimmung bei Dienstplänen zu. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Einheit mit rund 50 Piloten und 270 Kabinenbeschäftigten bereits im Mai 2026 als betriebsratsfähig anerkannt.

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Neue Urteile zur Qualifikation und zum Kündigungsschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2025 klargestellt: Bei Beförderungen von Betriebsratsmitgliedern müssen jene Qualifikationen berücksichtigt werden, die sie während ihrer Amtszeit erworben haben. Die Arbeit im Gremium ist damit gleichwertig zu anderen Kompetenzen.

Weitere wichtige Entscheidungen:

  • Einladungen zu Betriebsversammlungen dürfen einsprachig auf Deutsch verfasst werden. Das BAG entschied im September 2025: Eine Übersetzungspflicht besteht nicht, solange der Termin eine größtmögliche Beteiligung ermöglicht.
  • Für den Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung bestehen. Die bloße Kenntnis des Arbeitgebers reicht nicht. Das stellte das BAG im Dezember 2025 klar.
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Bildungsurlaub als strategisches Werkzeug

Die Mitarbeiterbindung sinkt. Der Gallup Engagement Index 2025 zeigt: Nur noch jeder zehnte Beschäftigte hat eine hohe emotionale Bindung zum Unternehmen. Alternative Lernformate gewinnen daher an Bedeutung.

Das Beratungsunternehmen ReSolTat sieht großes Potenzial im Bildungsurlaub für die Führungskräfteentwicklung. Die Zeit außerhalb des Tagesgeschäfts ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit „Future Skills“ wie Problemlösefähigkeit und kritischem Denken.

Gleichzeitig entstehen neue digitale Angebote. AOK PLUS und die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung starten im September 2026 einen digitalen Kurs zur Ausbildung von „Pflegelotsen“. Das Programm soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – rund 96.000 Menschen werden allein in Thüringen zu Hause gepflegt.

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