Digitale Zeiterfassung: Pflicht für fast alle Betriebe ab sofort
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 22:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die am Donnerstag vorgestellten Pläne umfassen Änderungen im Befristungsrecht, neue Regelungen für Hochverdiener und eine Digitalisierungsoffensive. Parallel dazu konkretisiert ein Referentenentwurf die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung.
Mehr Flexibilität bei Befristungen
Das neue Maßnahmenpaket soll die wirtschaftliche Dynamik durch flexiblere Rahmenbedingungen ankurbeln. Ein zentraler Punkt: Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet. Künftig soll sie für bis zu 48 Monate möglich sein – allerdings nur bis zum 31. Dezember 2030.
Für hochbezahlte Arbeitskräfte mit einem Einkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze sieht der Entwurf neue Optionen vor. Sie sollen das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung beenden können. Steuerliche Anreize sollen zudem schnelle Jobwechsel erleichtern.
Um die Gründung von Vorratsgesellschaften in der Rechtsform der SE (Societas Europaea) zu unterbinden, zieht die Regierung regulatorische Hürden ein. Auch die Einführung von KI-Systemen in Betrieben soll rechtlich vereinfacht werden.
Digitale Zeiterfassung wird Pflicht
Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vom 19. Juni 2026 macht die digitale Zeiterfassung für die meisten Unternehmen verpflichtend. Ausgenommen bleiben voraussichtlich nur Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern.
Die Erfassung muss minutengenau erfolgen: Beginn, Ende sowie Dauer von Pausen und Überstunden sind zu dokumentieren. Die Daten müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
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Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall plant die Regierung eine Verschärfung. Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit soll abgeschafft werden. Stattdessen wird eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht. Gleichzeitig sind höhere steuerfreie Zuschläge für Arbeitnehmer vorgesehen – die Grenze liegt bei einem Stundenlohn von bis zu 75 Euro.
Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte
Aktuelle Urteile prägen die arbeitsrechtliche Praxis 2026 maßgeblich. Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied im Februar (Az. 3 Ca 6587/25): Eine pauschale Rückkehranordnung aus dem Homeoffice ins Büro ist unwirksam, wenn sie nur mit vagen organisatorischen Defiziten begründet wird. Die Weisung braucht eine konkrete Interessenabwägung.
Das Bundesarbeitsgericht stärkte bereits Ende 2025 den Gleichbehandlungsgrundsatz (Az. 5 AZR 239/24). Arbeitgeber dürfen langjährige Beschäftigte nicht von allgemeinen Lohnerhöhungen ausschließen, nur weil diese keinen neuen Vertrag unterschreiben wollen. Ohne sachlichen Grund ist das eine unzulässige Benachteiligung.
In Sachen Inklusion zeigen zwei Urteile aus dem Frühjahr 2026 differenzierte Anforderungen. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach einer Klägerin eine Entschädigung zu – der Arbeitgeber hatte trotz Hinweises in der Bewerbung die Bundesagentur für Arbeit nicht vorschriftsmäßig eingebunden (Az. 10 SLa 561/24). Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies dagegen eine Klage ab: Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung war in einer separaten Datei versteckt und musste vom Arbeitgeber nicht erkannt werden (Az. 4 Sa 71/25).
Kündigungsschutzklagen auf Rekordniveau
Die wirtschaftliche Unsicherheit schlägt sich in der Justizstatistik nieder. Die Zahl der Kündigungsschutzklagen stieg 2025 um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2026 setzte sich der Trend mit einem weiteren Zuwachs von knapp 10 Prozent fort. Besonders betroffen sind auch mittlere und höhere Einkommensgruppen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement bleibt ein kritischer Faktor. Das BAG bestätigte: Mitarbeiter, die wiederholt über längere Zeiträume erkranken, dürfen nicht entlassen werden, wenn der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt hat.
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Experten wie Constantin Wlachojiannis und Prof. Dr. Frank Bayreuther weisen zudem auf neue Herausforderungen hin. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die Plattformarbeitsrichtlinie werden die Compliance-Anforderungen für Unternehmen im kommenden Jahr weiter erhöhen.
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