Digitaler Euro: EZB plant zwölfmonatigen Pilottest ab dem zweiten Halbjahr 2027
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Europäische Zentralbank treibt die Vorbereitungen für eine digitale Variante der Gemeinschaftswährung voran. Wie EZB-Präsidentin Christine Lagarde im Rahmen der Jahrestagung des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses (IMFC) des Internationalen Währungsfonds darlegte, plant das Eurosystem einen zwölfmonatigen internen Pilottest ab dem zweiten Halbjahr 2027. Das Vorhaben steht jedoch unter Vorbehalt: Der Testlauf startet nur, wenn die Europäische Union die entsprechende Verordnung bis Ende 2026 annimmt. Lagarde mahnte diesen Zeitplan an, da die Vorbereitungen für den Piloten andernfalls unter Druck gerieten.
Interner Testlauf ohne Verbraucherbeteiligung
Für die Betaversion hat die Notenbank aus mehr als 50 Bewerbern 36 Zahlungsdienstleister ausgewählt. Neben diesen Instituten sollen ausgewählte Händler sowie Beschäftigte der EZB und von 19 nationalen Zentralbanken an der Testphase teilnehmen. Einen öffentlichen Start oder Anmeldemöglichkeiten für Verbraucher gibt es dabei nicht.
Gegenstand des internen Versuchs sind sowohl Online- als auch Offline-Zahlungen zwischen Privatpersonen (P2P) sowie zwischen Kunden und Unternehmen (P2B). EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone verwies darauf, dass der auf zwölf Monate angelegte Pilot im Jahr 2027 mit strikten Haltegrenzen beginnen soll.
Während des Tests erhält der digitale Euro keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel; ein Termin für einen regulären Markteintritt steht bislang nicht fest. Technisch setzt das Eurosystem nicht auf eine öffentliche Blockchain. Der Zugang soll über Banken und regulierte Dienstleister erfolgen, während das Geld durch das Eurosystem gedeckt bleibt.
Rechtlicher Rahmen und politische Hängepartie
Die tatsächliche Einführung des digitalen Euro hängt maßgeblich von den politischen Verhandlungen ab. Eine endgültige Entscheidung über die Ausgabe will die EZB erst nach Vorliegen der EU-Verordnung treffen. Bei rechtzeitiger Gesetzgebung wird eine erste öffentliche Bereitstellung für das Jahr 2029 als Ziel für die Umsetzungsreife genannt.
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Der Rat der EU hatte seine Position zum Rechtsrahmen am 19. Dezember 2025 festgelegt. Derzeit verhandeln das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über die finale Rechtsgrundlage inklusive möglicher Obergrenzen für Bestände. Das vorgesehene Verfahren sieht vor, dass die EZB ein Jahr vor einer Einführung Obergrenzen vorschlägt und diese mit Zustimmung der EU-Kommission an Parlament und Mitgliedstaaten übermittelt, denen der finale Beschluss obliegt.
Strategische Autonomie und Transaktionskosten
Hinter dem Vorhaben stehen wirtschafts- und finanzpolitische Motive. Die EZB nennt die Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und die strategische Autonomie im europäischen Massenzahlungsverkehr als zentrale Beweggründe. Dem Rat der EU zufolge sind 13 von 20 Mitgliedern des Euroraums bei Kartenzahlungen weitgehend auf internationale Systeme angewiesen.
Diese Abhängigkeit spiegelt sich auch in den Kosten für den Handel wider. Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank zu den Gebühren im Einzelhandel zeigt deutliche Unterschiede: Während eine Girocard-Zahlung durchschnittlich 18 Cent beziehungsweise 0,2 Prozent des Umsatzes kostet, liegen Debitkarten internationaler Anbieter bei 28 Cent oder 0,8 Prozent.
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Bei Kreditkarten steigen die Kosten auf durchschnittlich 48 Cent beziehungsweise 1,1 Prozent. Nach Angaben der Bundesbank führten internationale Debit- und Kreditkarten anstelle der Girocard im Vorjahr zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro für den Handel.
Für Endkunden soll der digitale Euro nach Angaben der Bundesbank gebührenfrei sein; die Infrastrukturkosten trägt das Eurosystem. Für den Handel hingegen bleiben Dienstleistergebühren bestehen.
Über deren Höhe wird in Brüssel verhandelt: Während Handelsverbände wie EuroCommerce und der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Begrenzung auf 0,1 Prozent bis 40 Euro sowie 4 Cent je Zahlung ab 40 Euro vorschlagen, hält die Deutsche Kreditwirtschaft diese Ansätze für zu niedrig. Eine Einigung über das rechtliche Rahmenwerk wird bis zum Jahresende angestrebt.
