DIN 66399: Sieben Sicherheitsstufen fĂŒr die Vernichtung von DatentrĂ€gern
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die fachgerechte Beseitigung ausgemusterter Speichermedien gewinnt in betrieblichen Prozessen an Bedeutung, um den unkontrollierten Abfluss sensibler Betriebsinformationen zu verhindern.
Fachratgeber weisen darauf hin, wie Unternehmen den technischen Standard DIN 66399 in der Praxis umsetzen können, um Risiken bei der Entsorgung von DatentrĂ€gern zu minimieren. Bei der DIN 66399 handelt es sich um einen technischen Standard und nicht um eine gesetzliche Vorschrift fĂŒr die Vernichtung von Speichermedien.
Klassifizierung nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen
Der Standard unterteilt Informationen in drei grundlegende Schutzklassen: Schutzklasse 1 deckt einen normalen Schutzbedarf fĂŒr interne Unterlagen ab. Schutzklasse 2 bezieht sich auf vertrauliche Informationen mit einem hohen Schutzbedarf. Schutzklasse 3 umfasst besonders sensible, geheime oder streng vertrauliche Daten.
Innerhalb dieser Schutzklassen definiert das Regelwerk sieben Sicherheitsstufen. Je höher die gewÀhlte Stufe ausfÀllt, desto feinteiliger erfolgt die Zerkleinerung des jeweiligen Materials.
Zudem ordnet die DIN 66399 verschiedenen Speichermedien spezifische Kennbuchstaben zu:
- P steht fĂŒr Papier,
- F fĂŒr Mikrofilm und verkleinerte Darstellungen,
- O fĂŒr optische DatentrĂ€ger wie CDs und DVDs,
- T fĂŒr magnetische BĂ€nder und Disketten,
- H fĂŒr Festplatten,
- E fĂŒr elektronische DatentrĂ€ger wie SSDs, USB-Sticks und Speicherkarten.
In der operativen Umsetzung gilt eine prÀzise Einstufung wie H-5 oder E-4 als deutlich aussagekrÀftiger als eine pauschale Deklaration, die lediglich auf die Einhaltung der DIN-Norm verweist.
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Abgrenzung von Datenlöschung und physischer Zerstörung
In der betrieblichen Praxis besteht eine klare Abgrenzung zwischen dem bloĂen Löschen von Daten und der vollstĂ€ndigen physischen Vernichtung. Das ZurĂŒcksetzen auf Werkseinstellungen oder einfache softwareseitige LöschvorgĂ€nge genĂŒgen in der Regel nicht automatisch, um Daten dauerhaft unlesbar zu machen.
Ein strukturierter Vernichtungsnachweis soll dokumentieren, wann, wie und in welchem genauen Umfang DatentrĂ€ger zerstört wurden. Bei der Entsorgung von ausgemusterten elektronischen Komponenten greifen zudem gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetz sowie die WEEE-Richtlinie fĂŒr ElektroaltgerĂ€te.
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Dienstleistungsangebote und industrielle Anwendung
Dienstleister im Bereich der Datenentsorgung richten ihre Angebote auf spezifische Branchenanforderungen aus. So stellt die ProCoReX Europe GmbH in Regensburg zertifizierte Dienstleistungen fĂŒr die Vernichtung von Festplatten und DatentrĂ€gern nach DIN 66399 fĂŒr Produktions- und Fertigungsbetriebe bereit. Der Service zielt darauf ab, Betriebsgeheimnisse, KonstruktionsplĂ€ne, Produktionsdaten und Forschungs-Know-how zu schĂŒtzen.
In diesem Rahmen werden unter anderem Festplatten aus CAD-Workstations, SSDs aus Steuerungscomputern sowie DatenbÀnder aus Archivsystemen entgegengenommen. Die Abholung vor Ort erfolgt nach Unternehmensangaben DSGVO-konform in verschlossenen SicherheitsbehÀltern.
Im Anschluss an den Zerkleinerungsprozess stellt der Anbieter ein detailliertes Vernichtungszertifikat fĂŒr Audits und behördliche PrĂŒfungen aus, wĂ€hrend nicht-sensible Restmaterialien dem Recycling zugefĂŒhrt werden.
FĂŒr das Serviceangebot zeichnet die ProCoReX Europe GmbH mit Sitz in Unna unter Leitung von Aleksander Jan Jakubowski verantwortlich. Die Dienstleistung steht in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Ăsterreich, Luxemburg sowie in der Schweiz zur VerfĂŒgung.
