dm-med: Landgericht Karlsruhe verhandelt über Online-Apotheke von dm
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVor dem Landgericht Karlsruhe streiten dm und die Wettbewerbszentrale über den Online-Vertrieb apothekenpflichtiger, aber nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch dm-med.
Was hinter dm-med steckt
Die Drogeriemarktkette dm startete den Shop kurz vor Weihnachten 2025. Dafür gründete das Karlsruher Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Tschechien. Der Online-Shop ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.
Wettbewerbszentrale will Angebot untersagen
Die Wettbewerbszentrale klagt gegen das Modell und will dm untersagen lassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern anzubieten, zu verkaufen oder in Verkehr zu bringen. Der Verein vertritt unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es unter anderem darum, ob dm-med als Angebot von dm selbst einzustufen ist oder hinreichend vom Drogerieangebot getrennt wird. Berührt sind dabei Fragen des Wettbewerbsrechts, des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung.
dm sieht sich rechtlich aufgestellt
Dm hat den Online-Auftritt nach eigenen Angaben seit dem Start nicht verändert und hält ihn für rechtskonform. Anfang September begann der Konzern eine bundesweite Kommunikationskampagne. Sie hebt hervor, dass sich Drogerieartikel und Apothekenprodukte in einem Bestellvorgang gemeinsam einkaufen lassen.
Rechtsmittel möglich
Mit einem Urteil des Landgerichts wäre der Streit nicht zwingend beendet. Über ein Rechtsmittel würde zunächst das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden; anschließend könnte der Bundesgerichtshof zuständig sein. Dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer hatte vor der Verhandlung betont, das Unternehmen wolle Rechtssicherheit. Die Wettbewerbszentrale will anhand der Urteilsgründe über weitere Schritte entscheiden.
Vier von zehn Bestellungen mit Drogerieartikeln
Nach Angaben von dm bestellt ein Viertel der dm-med-Kundschaft ausschließlich Medikamente aus diesem Sortiment. Bei den übrigen 75 Prozent liegen auch Drogerieartikel im Warenkorb. Den Umsatzanteil von dm-med am Gesamtergebnis nannte das Unternehmen nicht. Reine Drogerie-Einkäufe machen weiterhin den deutlich größeren Teil aus.
Die Kunden von dm-med seien im Durchschnitt etwas älter; außerdem kauften dort mehr Männer ein. Der Online-Geschäftsanteil von dm wächst nach Unternehmensangaben auch wegen der Versandapotheke, konkrete Zahlen nennt dm bislang nicht.
Weitere Pläne und wachsender Markt
Dm prüft eine Ausweitung auf Tierarzneimittel sowie einen Start in Österreich. In Polen gelten für bestimmte Medikamente lockerere Regeln. Rossmann hat für Ende 2026 eine eigene Versandapotheke mit E-Rezept-Funktion angekündigt; von Müller sind keine entsprechenden Pläne bekannt.
Der Arzneimittelversand insgesamt gewinnt an Bedeutung. Im vergangenen Jahr stieg der Umsatz der Kategorie Medikamente im deutschen Onlinehandel nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel um sechs Prozent. Als wichtiger Treiber gilt das 2024 eingeführte E-Rezept.
Apotheker warnen vor Verwischung der Grenzen
Der Deutsche Apothekerverband warnte zum Start von dm-med, Verbraucher könnten durch die Verbindung von Drogeriemarkt und Apotheke verunsichert werden. Zugleich wollten sich drei Viertel der Patientinnen und Patienten bei der Selbstmedikation in der Apotheke vor Ort beraten lassen.
ABDA-Präsident Thomas Preis bezeichnete den Versandhandel zuletzt, besonders aus dem Ausland, als Belastung für die flächendeckende wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Mit der jüngsten Apothekenreform sei eine weitere Möglichkeit verpasst worden, den Versandhandel angemessen zu regulieren.
Wettbewerb und Arzneimittelrecht
Der Streit berührt eine grundlegende Abgrenzung im deutschen Gesundheits- und Wettbewerbsrecht: Entscheidend ist nicht nur, wer Medikamente verkauft, sondern auch, wie das Angebot organisatorisch und gegenüber Kunden dargestellt wird. Für dm steht damit mehr auf dem Spiel als die konkrete Gestaltung eines Online-Shops. Eine gerichtliche Untersagung könnte das Modell mit getrennt ausgewiesenen Drogerie- und Apothekenprodukten erheblich erschweren.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher liegt der praktische Vorteil von dm-med im gemeinsamen digitalen Einkauf. Gerade diese Verbindung ist zugleich der Kern der rechtlichen Auseinandersetzung, weil sie die Grenze zwischen Drogeriemarkt und Apotheke im Bestellprozess weniger sichtbar machen kann. Die Entscheidung dürfte deshalb auch für andere Handelsunternehmen relevant sein, die in den Arzneimittelversand einsteigen wollen.
Wachsender Online-Markt
Der Markt für Arzneimittelversand profitiert vom allgemein wachsenden Onlinehandel und vom E-Rezept. Für etablierte Versandapotheken bedeutet der Einstieg eines großen stationären Handelsunternehmens zusätzlichen Wettbewerb; für Apotheken vor Ort verschärft sich der Druck auf Beratung, Preise und Kundenbindung.
Mögliche Folgen für dm
Ein Urteil gegen dm könnte Anpassungen an der Markenführung, der technischen Trennung oder dem gemeinsamen Warenkorb erforderlich machen. Bei einer Bestätigung des Modells könnte dagegen der Weg für weitere Handelsunternehmen frei werden. Weil Rechtsmittel bis zum Oberlandesgericht Karlsruhe und anschließend zum Bundesgerichtshof möglich sind, dürfte die heutige Entscheidung nicht zwingend das letzte Wort bleiben.
