DocMorris: Apothekerkammer lÀsst Geld in den Niederlanden pfÀnden
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 12:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Apothekerkammer Nordrhein hat bei dem Arzneimittelversender DocMorris in den Niederlanden Geld pfĂ€nden lassen und damit im Streit ĂŒber Rabattwerbung einen Teilerfolg erzielt.
Gerichtlicher Streit ĂŒber Rabatte
Nach verlorenen Verfahren in Stuttgart, in denen es um die Art und Weise von Werbung und Rabatten ging, soll DocMorris nach Darstellung der KlĂ€ger weiter gegen gerichtliche Vorgaben verstoĂen haben. In Deutschland beantragten die KlĂ€ger deshalb Ordnungsgelder, deren Vollstreckung dort jedoch erfolglos blieb.
Daraufhin setzten die deutschen Apotheker in einem Verfahren in den Niederlanden durch, dass Geld gepfÀndet wurde. In erster Instanz waren sie damit erfolgreich.
DocMorris kĂŒndigt Berufung an
DocMorris teilte mit, es gehe lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fĂŒnfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrags. Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz.
Der Vorgang habe keinerlei Auswirkungen auf die operative GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder die finanzielle StabilitĂ€t des Unternehmens, erklĂ€rte DocMorris. Dennoch werde Berufung eingelegt, um die Rechtslage abschlieĂend klĂ€ren zu lassen.
GeschÀft in Deutschland
DocMorris hat seinen Sitz kurz hinter der Grenze auf niederlĂ€ndischer Seite bei Aachen. Das Unternehmen macht sein GeschĂ€ft jedoch weitgehend in Deutschland und profitiert dabei vom europĂ€ischen Binnenmarkt, der grenzĂŒberschreitenden Handel ohne Nachteile fĂŒr auslĂ€ndische Anbieter ermöglicht.
Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, weil dieses GeschÀft hierzulande Apothekern vorbehalten ist.
Konflikt mit Vor-Ort-Apotheken
StationĂ€re Apotheker kritisieren die aus ihrer Sicht unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen und warnen vor möglichen Folgen fĂŒr die Vor-Ort-Versorgung, wenn ihre Betriebe durch die Online-Konkurrenz EinbuĂen erleiden. DocMorris argumentiert dagegen, ein Anbieter aus dem EU-Ausland dĂŒrfe nicht europarechtswidrig benachteiligt werden.
GrenzĂŒberschreitender Streit
Der Fall zeigt, wie stark der Arzneimittelhandel in Deutschland mit dem europĂ€ischen Binnenmarkt verflochten ist. DocMorris sitzt in den Niederlanden, erzielt den gröĂten Teil seines GeschĂ€fts aber in Deutschland. Dadurch treffen deutsche Vorgaben fĂŒr den Apothekenmarkt auf europĂ€ische Regeln zum grenzĂŒberschreitenden Warenverkehr.
Im Zentrum steht der Gegensatz zwischen zwei GeschĂ€ftsmodellen: Vor-Ort-Apotheken tragen Kosten fĂŒr Personal, RĂ€ume und die unmittelbare Versorgung, wĂ€hrend Versandapotheken mit zentralen Lagern und digitalem Vertrieb arbeiten. StationĂ€re Apotheker sehen darin unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und befĂŒrchten Folgen fĂŒr die flĂ€chendeckende Versorgung. VersandhĂ€ndler berufen sich dagegen auf ihre Rechte als Anbieter aus einem EU-Mitgliedstaat.
Was die PfÀndung bedeutet
Die nun durchgesetzte PfĂ€ndung betrifft nach Angaben von DocMorris Ordnungsgelder im hohen fĂŒnfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich. Das Unternehmen bezeichnet den Vorgang als isolierten Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 und kĂŒndigt Berufung an. FĂŒr Kundinnen und Kunden ergibt sich daraus zunĂ€chst keine erkennbare Ănderung beim laufenden GeschĂ€ft.
Politisch und rechtlich bleibt der Konflikt dennoch bedeutsam. Er berĂŒhrt die Frage, wie gerichtliche Entscheidungen und Ordnungsmittel grenzĂŒberschreitend vollstreckt werden können. Zugleich dĂŒrfte der Streit die Debatte darĂŒber verschĂ€rfen, unter welchen Bedingungen digitale und stationĂ€re Apotheken kĂŒnftig miteinander konkurrieren sollen.
