DocMorris: Apothekerkammer lÀsst Geld in den Niederlanden pfÀnden
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Apothekerkammer Nordrhein hat auf Betreiben der deutschen Apotheker bei DocMorris in den Niederlanden Geld pfÀnden lassen und damit im Streit um Ordnungsgelder einen Teilerfolg erzielt.
Gericht bestÀtigt PfÀndung
Wie aus Berichten der Pharmazeutischen Zeitung und anderer Medien hervorgeht, wurde bei dem Arzneimittel-Versender auf niederlÀndischem Gebiet Geld gepfÀndet. In erster Instanz setzten sich die deutschen Apotheker damit vor einem niederlÀndischen Gericht durch.
Dem Verfahren gingen Rechtsstreitigkeiten in Stuttgart voraus. Dort hatte DocMorris bereits vor Jahren Niederlagen wegen der Art und Weise seiner Werbung und wegen Rabatten hinnehmen mĂŒssen.
Ordnungsgelder blieben zunÀchst offen
Nach Darstellung der KlÀger setzte DocMorris die beanstandete Werbung trotz der Gerichtsentscheidungen fort. Die daraufhin in Deutschland beantragten Ordnungsgelder konnten zunÀchst nicht vollstreckt werden.
Deshalb gingen die deutschen Apotheker in den Niederlanden gegen den VersandhĂ€ndler vor. Dort erreichten sie nun die PfĂ€ndung von Geld. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgĂŒltig abgeschlossen.
DocMorris kĂŒndigt Berufung an
DocMorris teilte auf Anfrage mit, es handele sich lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fĂŒnfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrages. Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz.
Die MaĂnahme habe keinerlei Auswirkungen auf die operative GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder die finanzielle StabilitĂ€t des Unternehmens, erklĂ€rte DocMorris. Dennoch wolle der Konzern Berufung einlegen, um die Rechtslage abschlieĂend klĂ€ren zu lassen.
Streit um gleiche Wettbewerbsbedingungen
DocMorris sitzt kurz hinter der deutschen Grenze auf niederlĂ€ndischer Seite bei Aachen, macht sein GeschĂ€ft aber weitgehend in Deutschland. Der EU-Binnenmarkt ermöglicht dem Unternehmen den grenzĂŒberschreitenden Handel.
Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, weil dieses GeschĂ€ft hierzulande Apothekern vorbehalten ist. StationĂ€re Apotheken kritisieren deshalb unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor möglichen Folgen fĂŒr die Vor-Ort-Versorgung.
DocMorris hĂ€lt dagegen, ein Anbieter aus dem EU-Ausland dĂŒrfe nicht europarechtswidrig benachteiligt werden.
Vollstreckung ĂŒber die Grenze
Der Streit zeigt, dass Wettbewerbs- und Werberegeln im europĂ€ischen Versandhandel nicht an der deutschen Grenze enden. DocMorris sitzt in den Niederlanden, erzielt aber einen groĂen Teil seines GeschĂ€fts in Deutschland. Dadurch können deutsche Gerichtsentscheidungen und Ordnungsgelder eine grenzĂŒberschreitende Vollstreckung erforderlich machen.
Ausgangspunkt war eine seit 2020 untersagte Form der Preiswerbung. Nach Darstellung des aktuellen Berichts verhĂ€ngte das Landgericht Stuttgart spĂ€ter drei Ordnungsgelder ĂŒber insgesamt 210.000 Euro. Die PfĂ€ndung betrifft damit nicht eine neue Sanktion, sondern die Durchsetzung bereits erlassener BeschlĂŒsse.
Wettbewerb um Arzneimittel
Der Konflikt berĂŒhrt einen grundsĂ€tzlichen Strukturwandel im Apothekenmarkt. Online-Anbieter können Kundinnen und Kunden bundesweit erreichen und profitieren von digitalen Bestellwegen, wĂ€hrend Vor-Ort-Apotheken Personal, RĂ€ume und Notdienste finanzieren mĂŒssen. StationĂ€re Apotheker sehen darin unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor Folgen fĂŒr die flĂ€chendeckende Versorgung.
FĂŒr Verbraucher ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil Preiswerbung und Rabatte die Wahl zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheke beeinflussen können. Zugleich bleibt das Verfahren offen: Gegen die Entscheidung des niederlĂ€ndischen Gerichts ist eine Berufung möglich. Die grundsĂ€tzliche Frage, wie deutsche OrdnungsgeldbeschlĂŒsse innerhalb der EU praktisch durchgesetzt werden, reicht deshalb ĂŒber den Einzelfall hinaus.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Berliner Zeitung: âStreit um Ordnungsgelder: DocMorris-Konten in den Niederlanden gepfĂ€ndetâ (05.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige die PfĂ€ndung und stelle heraus, dass ein Gericht im niederlĂ€ndischen Limburg sie fĂŒr rechtmĂ€Ăig erklĂ€rt habe. Anders als die dpa-Meldung nenne er die drei zugrunde liegenden Ordnungsgelder mit zusammen 210.000 Euro sowie die Möglichkeit einer Berufung binnen vier Wochen. Offen bleibe damit, ob die Entscheidung endgĂŒltig werde und welcher Betrag letztlich vollstĂ€ndig eingetrieben werden könne.
Der Artikel ordne den Vorgang auĂerdem ausfĂŒhrlicher in die Vorgeschichte der untersagten Preiswerbung ein. Er betone, dass bereits ein Teil der offenen Summe eingetrieben worden sei, wĂ€hrend DocMorris die Befugnis der Apothekerkammer zur Vollstreckung bestreite.
Nach Darstellung des Berichts belege der Fall, dass OrdnungsgeldbeschlĂŒsse innerhalb der EU praktisch vollstreckt werden könnten. Der Schwerpunkt liege damit stĂ€rker auf dem grenzĂŒberschreitenden Vollstreckungsweg als auf den allgemeinen Wettbewerbsbedingungen zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken.
