DSGVO-BuĂgeld: Kroatien verhĂ€ngt 100.000 Euro wegen Datenlöschung
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die kroatische Datenschutzbehörde AZOP hat am 30. Juli 2026 ein BuĂgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen ein Immobilienunternehmen ausgesprochen. Grund fĂŒr die Sanktion war die unterlassene Löschung personenbezogener Daten, die ĂŒber den gesetzlich zulĂ€ssigen Zeitraum hinaus gespeichert wurden. Dieser Fall unterstreicht den verstĂ€rkten Fokus der europĂ€ischen Aufsichtsbehörden auf die Einhaltung von Löschfristen innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Steigende Kosten durch Datenschutzverletzungen und technologische Lösungen
Der Vorfall in Kroatien steht im Kontext einer globalen Entwicklung, in der Datenpannen und Compliance-VerstöĂe zunehmend kostspielig werden. Laut dem IBM Cost of a Data Breach Report 2026 belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Datenpanne weltweit mittlerweile auf 4,99 Millionen US-Dollar, was einer Steigerung von 12 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr entspricht. FĂŒr Unternehmen in Deutschland wird dieser Wert mit durchschnittlich 4,25 Millionen Euro beziffert. Besonders stark betroffen ist die Industrie, in der VorfĂ€lle Kosten von durchschnittlich 7,02 Millionen Euro verursachen können.
Um diesen Risiken zu begegnen, setzen immer mehr Unternehmen auf technologische UnterstĂŒtzung. Am 30. Juli 2026 kĂŒndigte der Anbieter BitRaser eine Integration mit der Plattform ServiceNow an. Ziel dieser Kooperation sei die Automatisierung sicherer DatenlöschvorgĂ€nge. Durch solche Lösungen soll sichergestellt werden, dass Datenlöschungen nach dem Ende der Aufbewahrungsfristen systematisch erfolgen, um Sanktionen wie im aktuellen Fall der AZOP zu vermeiden. Dem Marktbericht von IBM zufolge könne der gezielte Einsatz von KĂŒnstlicher Intelligenz bei der Abwehr und Verwaltung von Datenrisiken durchschnittliche Einsparungen von rund 1,53 Millionen Euro ermöglichen.
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Gerichtsurteile verschĂ€rfen Haftungsrisiken fĂŒr Unternehmen
Neben behördlichen BuĂgeldern rĂŒckt auch der individuelle Schadensersatz fĂŒr Betroffene stĂ€rker in den Fokus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 23. Juni 2023 die HĂŒrden fĂŒr immateriellen Schadensersatz gesenkt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Quirin Bank im Jahr 2018 eine vertrauliche Nachricht ĂŒber ein Gehalt in Höhe von 80.000 Euro versehentlich an einen falschen EmpfĂ€nger versandt. Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust ĂŒber die eigenen Daten sowie die begrĂŒndete Furcht vor einem Missbrauch als erstattungsfĂ€higer Schaden gelten können. Die endgĂŒltige Höhe der EntschĂ€digung muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt festlegen.
In einem weiteren Verfahren befasste sich der BGH am 30. Juli 2026 mit der Weiterleitung privater WhatsApp-Chats an einen Arbeitgeber. Die KlÀgerin fordert hier eine DSGVO-EntschÀdigung von 7.500 Euro. Das Gericht beabsichtigt, diesen Fall dem EuropÀischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, um die Reichweite der sogenannten Haushaltsausnahme im Datenschutzrecht klÀren zu lassen.
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Hohe Sanktionen und operative Risiken im europÀischen Vergleich
Dass DatenschutzverstöĂe im groĂen Stil drakonische Folgen haben können, zeigte sich Ende Juni 2026 in Ăsterreich. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestĂ€tigte eine Strafe von 13 Millionen Euro gegen die Ăsterreichische Post. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2018 und 2019 mit Informationen ĂŒber die mutmaĂliche politische AffinitĂ€t von etwa 2,2 Millionen Personen gehandelt.
ZusĂ€tzlich zu vorsĂ€tzlichen VerstöĂen stellen technische Fehlkonfigurationen eine permanente Bedrohung dar. Anfang Juli 2026 meldete der Versicherer uniVersa einen Datenschutzvorfall, bei dem ein Crawler des Unternehmens OpenAI auf einen falsch konfigurierten Server fĂŒr Vertriebspartner zugreifen konnte. Dabei wurden Namen, Anschriften und teilweise Bankverbindungen ausgespĂ€ht. WĂ€hrend OpenAI zur Löschung der Daten aufgefordert wurde, erfolgte parallel die Meldung an das Bayerische Landesamt fĂŒr Datenschutzaufsicht (BayLDA).
Auch im Bereich der Plattformökonomie gibt es neue rechtliche Orientierungspunkte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem rechtskrĂ€ftigen Urteil, dass Bewertungsplattformen wie kununu zwar negative Bewertungen löschen mĂŒssen, wenn deren Echtheit nicht belegt werden kann, sie jedoch nicht zur Herausgabe von Klarnamen der Verfasser an den Arbeitgeber verpflichtet sind. Solche Urteile verdeutlichen das komplexe Spannungsfeld zwischen AnonymitĂ€tsschutz und dem Schutz vor geschĂ€ftsschĂ€digenden Falschaussagen.
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