Düngegesetz-Reform, Bundesregierung

Düngegesetz-Reform: Bundesregierung streicht umstrittene Verordnung

01.06.2026 - 15:24:15 | boerse-global.de

Neuer Gesetzesentwurf zur Düngeverordnung verzichtet auf umstrittene Stoffstrombilanz, um EU-Auflagen zu erfüllen.

Düngegesetz-Reform: Bundesregierung streicht umstrittene Verordnung - Bild: über boerse-global.de
Düngegesetz-Reform: Bundesregierung streicht umstrittene Verordnung - Bild: über boerse-global.de

Der am heutigen Montag vorgelegte Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes" (Drucksache 21/6135) soll die jahrelange Blockade im Bundesrat lösen und die EU-Vorgaben zum Gewässerschutz endlich umsetzen.

Streitpunkt Stoffstrombilanz-Verordnung gestrichen

Ein zentraler Knackpunkt des Vorgänger-Entwurfs war die umstrittene Stoffstrombilanzverordnung. Diese Regelung hatte maßgeblich zum Scheitern des ersten Gesetzesversuchs im Bundesrat beigetragen. Die aktuelle Regierung verzichtet nun auf diese Verordnung – ein Zugeständnis an die Länder, um die Blockade zu überwinden.

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EU-Vorgaben als Treiber der Reform

Das Hauptziel des Reformpakets: die vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Deutschland steht seit Jahren wegen überhöhter Nährstoffwerte in den Gewässern im Visier der EU-Kommission. Ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Der neue Entwurf sieht ein bundesweit ausgebautes Überwachungssystem vor, das die Nitratbelastung präziser erfassen soll.

Mehr Kontrolle durch Datenaustausch

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Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für einen intensiveren Datenaustausch zwischen den Behörden. Künftig sollen Informationen über Stickstoff- und Phosphorwerte direkt von den landwirtschaftlichen Betrieben erhoben werden können. Das dürfte spannend werden – schließlich geht es um sensible Betriebsdaten.

Erweiterte Befugnisse für Verordnungen

Der Entwurf räumt der Regierung zudem erweiterte Ermächtigungen für nationale Düngeverordnungen ein. Damit will man die rechtlichen Instrumente schaffen, um die Düngemittelverwendung dauerhaft innerhalb der EU-Umweltgrenzwerte zu halten. Im Fokus steht besonders der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Ob der neue Anlauf diesmal die nötige Mehrheit im Bundesrat findet, bleibt abzuwarten.

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