E-Auto-PrÀmie, BAFA

E-Auto-PrÀmie: BAFA stellt klar, wie KinderfreibetrÀge angerechnet werden

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

FĂŒr die EinkommensprĂŒfung zĂ€hlt der Steuerbescheid; bis Anfang Oktober 2026 bewilligte das BAFA 97.790 private E-Auto-Förderungen.

BAFA erklÀrt KinderfreibetrÀge bei der E-Auto-Förderung
Ein minimalistischer, leerer BĂŒroraum mit klaren architektonischen Linien und natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ĂŒber die korrekte Anrechnung von KinderfreibetrĂ€gen bei der PrĂŒfung der Einkommensgrenzen fĂŒr die staatliche E-Auto-Förderung aufgeklĂ€rt. Ziel der Behörde ist es, verbreitete Fehlannahmen bei Antragstellern auszurĂ€umen.

Wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mitteilte, ist fĂŒr die Bemessung der Förderung ausschließlich das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes maßgeblich. KinderfreibetrĂ€ge dĂŒrfen im Förderverfahren folglich nicht nochmals abgezogen werden.

Berechnung des maßgeblichen Einkommens

FĂŒr die PrĂŒfung der Förderkriterien zieht das BAFA den Durchschnitt der zwei jĂŒngsten Steuerbescheide heran, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dĂŒrfen. Die grundsĂ€tzliche Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fĂŒr Personen ohne Kind. Dieser Betrag erhöht sich um 5.000 Euro je förderrelevantes Kind bis zu einer Höchstgrenze von 90.000 Euro, die bei zwei oder mehr Kindern erreicht wird.

Ein doppelter Abzug von KinderfreibetrĂ€gen findet nicht statt, da diese steuerlichen Faktoren im amtlich festgestellten zu versteuernden Einkommen des Finanzamts bereits berĂŒcksichtigt sind. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Pro Person kann ein Antrag gestellt werden, wĂ€hrend pro Haushalt maximal zwei AntrĂ€ge zulĂ€ssig sind.

Staffelung der FörderbetrÀge

Das Förderprogramm, das seit dem 19. Mai 2026 lĂ€uft, bietet gestaffelte ZuschĂŒsse zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro fĂŒr Kauf oder Leasing. Der Basisbetrag betrĂ€gt 3.000 Euro fĂŒr reine Elektrofahrzeuge.

FĂŒr Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, sofern die Zulassung bis zum 30. Juni 2027 erfolgt und das Fahrzeug entweder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstĂ¶ĂŸt oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweist.

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Zur Basisförderung kommen einkommensabhÀngige Boni hinzu:
- Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Fördersumme um 1.000 Euro.
- Bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro kommen weitere 1.000 Euro hinzu.
- Zudem gibt es einen Zuschlag von 500 Euro je Kind unter 18 Jahren fĂŒr maximal zwei Kinder (höchstens 1.000 Euro).

Familien mit mindestens zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von unter 45.000 Euro können damit den maximalen Zuschuss von 6.000 Euro erhalten.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1. Gebrauchtwagen, Tageszulassungen sowie VorfĂŒhrwagen sind von der PrĂ€mie ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss nach dem Erwerb auf die antragstellende Person zugelassen werden; der Antrag kann erst nach erfolgter Zulassung gestellt werden. Zudem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

Digitale Antragstellung und Zwischenbilanz

Die Antragstellung beim BAFA erfolgt ausschließlich digital ĂŒber das Bund-ID-Konto. DafĂŒr ist eine Authentifizierung mit hohem Vertrauensniveau (Online-Ausweis) oder mit substanziellem Niveau ĂŒber ein ELSTER-Zertifikat vorgeschrieben. Ein einfaches Basiskonto mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine andere Person oder ein Autohaus mit der Antragstellung zu bevollmĂ€chtigen; die bevollmĂ€chtigte Stelle muss dann ĂŒber ein entsprechendes Bund-ID- oder Unternehmenskonto verfĂŒgen und die Vollmacht beifĂŒgen.

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Die Bundesregierung und das BAFA verzeichnen eine rege Nachfrage nach der Förderung. Am 2. Oktober 2026 meldete das BAFA die 100.000. Bewilligung. Bis zum 1. Oktober 2026 wurden laut BAFA 97.790 Förderungen fĂŒr private E-Autos bewilligt und insgesamt 432 Millionen Euro ausgezahlt, was einem Durchschnitt von rund 4.400 Euro je Antrag entspricht. Die Zahl der Genehmigungen stieg von 26.875 zum 1. August 2026 auf 52.473 zum 1. September 2026.

Reine Elektroautos machten mit 89.594 Fahrzeugen 91,6 Prozent der bewilligten AntrÀge aus, wÀhrend Hybridantriebe auf 8.196 Fahrzeuge (8,4 Prozent) kamen. Kauf (49.328 AntrÀge) und Leasing (48.462 AntrÀge) hielten sich annÀhernd die Waage.

Mehr als die HĂ€lfte der Antragsteller – 51.209 Haushalte beziehungsweise 52,4 Prozent – wies ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 45.000 Euro auf. 72.546 Haushalte lagen bei maximal 60.000 Euro. 64.976 AntrĂ€ge stammten von Personen ohne Kinder, wĂ€hrend 32.814 Bewilligungen an Antragsteller mit Kindern gingen.

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