E-Rechnung, Betriebe

E-Rechnung: 81 Prozent der Betriebe fühlen sich schlecht vorbereitet

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 00:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Eine Umfrage offenbart große Defizite bei der Vorbereitung auf die ab 2027 geltende E-Rechnungspflicht in Deutschland.

E-Rechnungspflicht 2027: Deutsche Firmen sind unzureichend vorbereitet
Eine Hand tippt auf einem holografischen Bildschirm, der digitale Rechnungen und Datenströme in einem modernen Büroumfeld anzeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die meisten Betriebe sind darauf nicht vorbereitet.

92 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich zwar regelmäßig mit dem Thema E-Rechnung. Doch 81 Prozent schätzen den Vorbereitungsstand in Deutschland als schlecht ein. Das ergab eine Umfrage des Verbands elektronische Rechnung (VeR) vom Juni 2026 unter 143 Teilnehmern.

Besonders kritisch sehen die Betriebe den Informationsfluss zum geplanten digitalen Meldesystem. 69 Prozent fühlen sich darüber unzureichend informiert.

Stufenplan für die Einführung

Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine schrittweise Einführung vor. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, 2028, gilt die Pflicht für alle Betriebe.

Auch auf europäischer Ebene tut sich etwas. Im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) ist ab Juli 2030 die Nutzung strukturierter E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der EU vorgesehen.

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Die Nachbarländer sind bereits weiter: Belgien startet die B2B-Pflicht im Januar 2026, Polen plant einen gestaffelten Start ab dem Frühjahr 2026, Frankreich folgt im September 2026.

Technische Standards und Umsetzung

Für die Praxis gewinnen plattformbasierte Lösungen und das Peppol-Netzwerk an Bedeutung. Bei Behördenaufträgen (B2G) wird bereits das Vier-Ecken-Modell von Peppol genutzt. Die Identifikation erfolgt über die sogenannte Leitweg-ID. Seit Februar 2025 steht mit Peppol BIS Billing 3.0 ein aktualisierter Standard für die XRechnung zur Verfügung.

Im B2B-Bereich ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) als Identifikator im Peppol-Verzeichnis erforderlich. Zertifizierte Access Points bieten Compliance-Vorteile: automatisierte Validierung durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) sowie einen vollständigen Prüfpfad und Liefernachweis. Als native Formate haben sich in Deutschland die XRechnung und das ZUGFeRD-Profil etabliert.

Betrugswarnung der Sicherheitsbehörden

Mit der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse nehmen auch Betrugsmaschen zu. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt vor gefälschten Rechnungen, die gezielt an Gründer versandt werden – direkt nach Gewerbeanmeldungen oder Handelsregistereinträgen. Die Täter nutzen aus, dass Handelsregisterdaten seit August 2022 kostenfrei öffentlich zugänglich sind.

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Experten raten zu erhöhter Wachsamkeit bei unaufgeforderten Zahlungsaufforderungen. Warnsignale sind ungewöhnliche Absenderadressen oder ausländische Bankverbindungen. Bei der umstellung auf die E-Rechnung sollten Betriebe nicht nur die technische Kompatibilität prüfen, sondern auch die Verifizierungsprozesse für neue Rechnungssteller stärken.

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