E-Rechnung ab 2027: Was Unternehmen über 800.000 Euro wissen müssen
27.05.2026 - 21:00:52 | boerse-global.deNeue Gerichtsurteile und steigende administrative Anforderungen stellen Unternehmen und Freiberufler vor große Herausforderungen.
Euregio-Konferenz: Experten ringen um Lösungen
Mitte Mai 2026 trafen sich Steuerexperten und Wissenschaftler in Innsbruck zur Euregio-Konferenz. Organisiert von der Universität Innsbruck, diskutierten die Teilnehmer am 13. Mai über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen, die über die Grenzen von Österreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und Kroatien hinweg arbeiten. Im Mittelpunkt standen Einkommensteuer, Sozialversicherung und Rentenversicherung.
Die Teilnehmer betonten: Zwar sollen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Doch in der Praxis führt das oft zu erheblichen bürokratischen Hürden. Forscher und Praktiker bereiten nun die Ergebnisse der Konferenz für die Veröffentlichung auf.
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BFH-Urteil: Klarheit für Selbstständige
Für Selbstständige und kleine Unternehmen ist die Definition einer Betriebsstätte entscheidend. Sie bestimmt, wo Steuern gezahlt werden müssen und welche Ausgaben absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu im Februar 2026 ein wichtiges Urteil gefällt.
Das Gericht entschied am 5. Februar (Az. III R 18/25): Ein externes Büro kann als Betriebsstätte gelten, selbst wenn der Berufstätige viel von zu Hause oder unterwegs arbeitet. Eine Mindestanzahl von Nutzungstagen ist nicht erforderlich. Das ist besonders relevant, da moderne Arbeitsmodelle Homeoffice und Außentätigkeiten immer stärker vermischen.
Die Richter stellten zudem klar: Die Regeln für den „ersten Tätigkeitsort“ bei Angestellten lassen sich nicht direkt auf Selbstständige übertragen. Steuerexperten empfehlen, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen. Das hilft, Nachteile bei pauschalen Steuerberechnungen zu vermeiden.
Treaty Override: Wenn nationales Recht Verträge überstimmt
Das Spannungsverhältnis zwischen deutschem Steuerrecht und internationalen Abkommen bleibt ein Dauerbrenner. Aktuelle Rechtsauslegungen aus dem Frühjahr 2026 zeigen: Nationale Gewinnverteilungsregeln gelten grundsätzlich unabhängig von Doppelbesteuerungsabkommen. Ein DBA schafft keine Steuerpflicht, sondern kann das Besteuerungsrecht des Staates nur einschränken.
Ein besonderer Streitpunkt ist der sogenannte Treaty Override bei bestimmten Steuerbefreiungen für Unternehmen. Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind Dividenden aus dem Ausland oft steuerfrei. Fachpublikationen vom Juni 2026 weisen darauf hin: Diese nationalen Befreiungen gehen manchmal weiter als internationale Abkommen, weil ihnen bestimmte Aktivitätsklauseln oder Mindestbeteiligungen fehlen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden: Treaty Overrides sind verfassungsgemäß, solange sie nicht zu Doppelbesteuerung führen. Dennoch laufen weiterhin Verfahren. Ein aktuelles Verfahren beim BFH (Az. I R 13/25) prüft diese Dynamik erneut. Steuerpflichtige haben kein Wahlrecht zwischen nationalen Regeln und Abkommensbestimmungen – beide Regelwerke existieren unabhängig voneinander.
Fachkräftemangel trifft auf wachsende Bürokratie
Die Steuerbranche steckt in der Zange: steigende Anforderungen bei gleichzeitigem Personalmangel. Laut ifo-Institut haben rund 75 Prozent der Steuerberatungskanzleien Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Dabei wächst der bürokratische Aufwand stetig.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen bereits elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für Firmen mit Umsätzen über 800.000 Euro Pflicht. Ein Jahr später, am 1. Januar 2028, folgen alle übrigen Unternehmen.
Um den Arbeitsberg zu bewältigen, setzen bereits rund 25 Prozent der Steuerberater auf Künstliche Intelligenz. Hinzu kommt eine gewaltige Welle an Unternehmensnachfolgen. Die KfW-Förbank prognostiziert: Bis Ende 2029 suchen jährlich rund 109.000 Unternehmen einen Nachfolger. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der gesetzliche Stundensatz für Steuerberatung bei 115 Euro pro Stunde.
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Stabilität im Baltikum: DBA mit Estland bleibt unverändert
Während in vielen Bereichen Bewegung herrscht, bleibt ein Abkommen stabil. Das Bundesfinanzministerium bestätigte im Januar 2026: Es gibt keine Pläne, das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland zu überarbeiten. Der Vertrag stammt ursprünglich aus dem Jahr 1996, wurde Ende 2020 durch ein Protokoll aktualisiert und gilt seit dem 1. Januar 2022 vollständig. Er enthält spezielle Maßnahmen zur Steuervermeidung und bleibt ein Eckpfeiler für Unternehmen zwischen Deutschland und dem Baltikum.
Für Personen mit Auslandseinkünften gilt: Ausländische Steuern können oft nach § 34c Einkommensteuergesetz (EStG) auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Das geschieht jedoch nicht automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung einreichen, um diese Anrechnungen oder Abzüge geltend zu machen. Bei ausschließlich ausländischen Einkünften hat der BFH eine Härtefallregelung zugelassen: Die Steuerlast bleibt durch analoge Anwendung bestehender Gesetze angemessen.
Ausblick: Was kommt auf Grenzgänger zu?
Die kommenden Monate versprechen mehr Klarheit für Grenzgänger. Die Ergebnisse der Euregio-Konferenz werden derzeit aufbereitet und veröffentlicht. Steuerberater beobachten gespannt die laufenden BFH-Verfahren, die die Grenzen von Treaty Overrides und die Besteuerung internationaler Dividenden weiter definieren werden.
Die Digitalisierung schreitet mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung bis 2028 voran. Kleine Unternehmen und Selbstständige sollten ihren Betriebsstättenstatus und ihre internationalen Einkunftsstrukturen überprüfen. Die Stabilität von Abkommen wie dem mit Estland zeigt: Verlässliche internationale Beziehungen sind möglich – auch wenn die Steuerbranche mit Personalmangel und einer hohen Zahl von Unternehmensnachfolgen zu kämpfen hat.
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