E-Rechnung, Steuergesetze

E-Rechnung ab Januar 2027: Nur 24% der Unternehmen bereit

02.06.2026 - 12:49:18 | boerse-global.de

Neue Steuergesetze erlauben KI-Training mit echten Daten, während die E-Rechnungspflicht viele Unternehmen vor Herausforderungen stellt.

E-Rechnung ab Januar 2027: Nur 24% der Unternehmen bereit - Bild: über boerse-global.de
E-Rechnung ab Januar 2027: Nur 24% der Unternehmen bereit - Bild: über boerse-global.de

Neue Gesetze, die Pflicht zur elektronischen Rechnung und eine veränderte Prüfpraxis der Finanzämter zwingen Unternehmen zum Umdenken. Der Fokus verschiebt sich von der rückwirkenden Buchhaltung hin zur Echtzeit-Compliance.

Künstliche Intelligenz darf Steuerdaten nutzen

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt – und der enthält eine kleine Revolution. Künftig sollen Finanzämter künstliche Intelligenz mit echten Steuerdaten trainieren dürfen. Bisher verhinderte der Datenschutz mit seinem Prinzip der Zweckbindung solche Analysen.

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Der Gesetzesentwurf sieht strenge Auflagen vor: Die Trainingsdaten müssen spätestens ein Jahr nach Abschluss der Entwicklung gelöscht werden. Und: Die KI bleibt reines Hilfsmittel. Die letzte Entscheidung über Steuerbescheide liegt weiterhin beim Menschen. Parallel dazu plant die Regierung, die steuerliche Forschungsförderung von 15 auf 25 Millionen Euro pro Jahr anzuheben.

E-Rechnung: Nur jedes vierte Unternehmen ist bereit

Ab Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Firmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz Pflicht. Ein Jahr später folgt die Verpflichtung für alle B2B-Geschäfte. Doch die Realität sieht düster aus.

Eine am heutigen Dienstag veröffentlichte YouGov-Studie im Auftrag von easybill zeigt: Gerade einmal 24 Prozent der befragten Unternehmen haben die Umstellung abgeschlossen. 33 Prozent haben noch nie eine elektronische Rechnung versendet. Besonders alarmierend: 21 Prozent erstellen Rechnungen weiterhin in Word oder Excel.

Die größten Hürden sind laut Studie die technische Umsetzung (36 Prozent), rechtliche Unsicherheiten (29 Prozent) und fehlendes Fachwissen (27 Prozent). Dabei kommt auf die Unternehmen noch mehr zu: Die EU-Initiative „VAT in the Digital Age" plant bis 2030 eine transaktionsbasierte Echtzeit-Meldung von Umsatzsteuerdaten.

Prüfer schauen künftig aufs System, nicht auf den Einzelbeleg

Die Betriebsprüfung verändert ihr Gesicht. Statt einzelne Buchungen unter die Lupe zu nehmen, analysieren Finanzbeamte zunehmend die zugrunde liegenden Prozesse. Die entscheidende Frage lautet künftig nicht mehr „Stimmt diese Zahl?", sondern „Wie entsteht diese Zahl im ERP-System?"

Unternehmen müssen ihre internen Abläufe daher wesentlich strenger dokumentieren und kontrollieren. Große Beratungshäuser wie Deloitte und KPMG empfehlen die Integration steuerfähiger ERP-Systeme wie SAP S/4HANA und den Aufbau robuster Tax-Compliance-Management-Systeme. Stephan Ludwig, Leiter der Steuertransformation bei KPMG, bringt es auf den Punkt: Datenqualität und Nachvollziehbarkeit werden zur Kernanforderung moderner Steuerkontrolle.

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Digitalisierung: Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander

Eine Studie von WHU und PwC unter 207 Finanzvorständen im DACH-Raum offenbart ein ernüchterndes Bild. Weniger als die Hälfte der Unternehmen nutzt KI für automatisierte Datenkommentare. Die Gründe sind bekannt: knappe Budgets, fehlendes Spezialwissen und interne Widerstände.

Dass es auch anders geht, zeigt die Kanzleigruppe Planaris. Seit Juni 2025 setzt sie auf eine Marktplatzlösung für Unternehmensbewertungen – und hat damit Tabellenkalkulationen abgelöst. Das Ergebnis: weniger Fehler, mehr Zeitersparnis, direkter Zugriff auf Bewertungsdatenbanken und automatisierte Datenexporte aus der Buchhaltung.

Neue Urteile und Regelungen zum Jahreswechsel

Mehrere Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen prägen die Steuerlandschaft 2026 und 2027:

Der Europäische Gerichtshof entschied am 11. Februar 2026: Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulässig, wenn die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Das lockert bisher strenge Formalien.

Der Bundesfinanzhof hat den Begriff der „Geschäftsveräußerung im Ganzen" deutlich enger gefasst. Wer einzelne Anlagen an verschiedene Käufer verkauft, während der ursprüngliche Betreiber weiter vermarktet, kann nicht von einer Gesamtveräußerung ausgehen.

Ab 1. Januar 2027 steigt der Zinssatz für Steuernach- und -erstattungen von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. Und der Gesetzesentwurf führt neue „Safe-Harbour"-Regelungen zur internationalen Mindeststeuer (Pillar Two) ein, um die Compliance zu vereinfachen.

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