E-Rechnung ab September: Frankreich zieht 3 Mrd. Euro Steuern ein
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Frankreich beginnt am 1. September 2026 eine umfassende Reform der Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr. Ab diesem Datum sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können.
Gleichzeitig tritt für große und mittelständische Unternehmen die Pflicht in Kraft, Rechnungen im B2B-Bereich ausschließlich elektronisch auszustellen. Kleinere Unternehmen und Kleinstbetriebe (KMU) erhalten für die aktive Ausstellungspflicht eine verlängerte Frist bis zum 1. September 2027.
Fiskalische Ziele und technischer Rahmen in Frankreich
Der französische Staat verfolgt mit der Digitalisierung des Rechnungswesens ambitionierte Ziele. So sollen rund 3 Milliarden Euro an bislang verloren gegangenen Mehrwertsteuereinnahmen durch die verbesserte Kontrolle zurückgeholt werden.
Trotz eines Hackerangriffs auf die Steuerverwaltung wird am geplanten Starttermin festgehalten. Aktuellen Berichten zufolge haben bereits 58 Prozent der betroffenen Unternehmen eine entsprechende Plattform gewählt, wobei über 140 autorisierte Anbieter am Markt zur Verfügung stehen.
Technisch setzt Frankreich auf etablierte Standards. Unterstützt werden die Formate Factur-X, UBL 2.1 sowie UN/CEFACT CII. Für die Implementierung wird den Unternehmen eine Schonfrist eingeräumt: Bis Ende 2026 sollen keine Strafen verhält werden, und für bestimmte Bereiche bleiben Sanktionen sogar bis zum Jahr 2027 aus.
Wer sich mit den neuen digitalen Standards der Rechnungsstellung befasst, sollte die steuerlichen Fallstricke genau kennen. Dieser kostenlose Spezial-Report verrät, wie Sie die gesetzlichen Neuregelungen gezielt für sich nutzen. 17 versteckte Vorteile im Wachstumschancengesetz entdecken
Kritik an der Reform kommt unterdessen von Kleinstunternehmen (TPE). Da keine kostenlose öffentliche Plattform zur Verfügung steht, werden monatliche Kosten von einigen Dutzend Euro befürchtet. In diesem Zusammenhang wird Belgien oft als Vorbild genannt, wo die Einführung der E-Rechnung ohne Sanktionen erfolgreich verlaufen sei.
Expansionskurs in Amerika und der Karibik
Nicht nur in Europa, auch in Lateinamerika und der Karibik verschärfen die Steuerbehörden ihre Anforderungen. In der Dominikanischen Republik müssen große und mittlere Steuerzahler ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Steuerbelege (e-CF) vom Typ E ausstellen.
Die bisherigen Typ-B-Scheine verlieren nach dem 31. Oktober 2026 ihre Gültigkeit. Für kleine und Mikro-Unternehmen wurde eine kurze Fristverlängerung bis zum 15. November 2026 gewährt. Laut der Steuerbehörde DGII sind bereits 190 E-Rechnungsanbieter für diesen Prozess zugelassen.
In Belize hat Ende August eine Initiative zur Einführung der E-Rechnung mit einer freiwilligen Phase begonnen. Eine verpflichtende Einführung ist dort voraussichtlich für März 2027 geplant. Das System basiert auf dem Standard Vertex Belize.
Die globale Umstellung auf digitale Prozesse erfordert eine präzise Vorbereitung, um Probleme bei künftigen Betriebsprüfungen zu vermeiden. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Ihnen dabei, sich rechtzeitig abzusichern und alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Kostenlosen Leitfaden zur E-Rechnungspflicht herunterladen
In Brasilien richtet sich der Fokus auf den internationalen Handel: Ab dem 1. Dezember 2026 müssen ausländische Unternehmen bei Transaktionen, die der IBS/CBS-Steuer unterliegen, elektronische Rechnungen nach brasilianischen Vorgaben erstellen.
Entwicklungen in Griechenland, Asien und Marokko
In Griechenland tritt am 1. Oktober 2026 eine neue Regelung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro in Kraft. Diese müssen künftig E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen sowie für Geschäfte mit Drittländern ausstellen, wobei eine Übergangsfrist bis zum Jahresende gilt. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.500 Euro.
In Malaysia hingegen gibt es Entlastungen für kleinere Akteure. Ab dem 1. September 2026 sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (MSMEs) mit einem Jahresumsatz von weniger als 3 Millionen Ringgit von der E-Rechnungspflicht befreit.
Diese Schwelle wurde von ursprünglich einer Million Ringgit angehoben, wovon über 1,1 Millionen Unternehmen profitieren sollen. Seit August 2024 wurden in Malaysia bereits 1,84 Milliarden E-Rechnungen durch rund 265.000 Steuerzahler eingereicht.
Auch auf den Philippinen und in Marokko bereiten die Behörden den Übergang vor. Während die philippinische Steuerbehörde BIR Vorschriften für eine Einführung bis zum 31. Dezember 2026 erarbeitet, plant Marokko für denselben Zeitraum die erste Phase für Großunternehmen und öffentliche Lieferanten. In Marokko wird klargestellt, dass einfache PDF-Dokumente per E-Mail künftig nicht mehr als elektronische Rechnungen anerkannt werden.
