E-Rechnung: Neue Pflicht für Unternehmen ab 800.000 Euro ab Januar
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung der Rechnungsstellung nimmt Fahrt auf. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz elektronische Rechnungen versenden. Ein Jahr später folgt die Pflicht für alle.
Der Übergang zur obligatorischen E-Rechnung im B2B-Sektor erfolgt in Deutschland schrittweise. Bereits seit Anfang 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Nun folgt die Versandpflicht – zunächst für größere Firmen, ab Januar 2028 dann flächendeckend für alle Unternehmen.
Diese Formate sind zulässig
Für die Umsetzung sind zwei Standards anerkannt: XRechnung und ZUGFeRD. Letzteres kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit einem eingebetteten XML-Datensatz, den Softwaresysteme automatisiert verarbeiten können.
Ausnahmen bleiben bestehen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sowie Fahrausweise sind ausgenommen. Auch Rechnungen an Endverbraucher (B2C) dürfen weiterhin in herkömmlichen Formaten erstellt werden.
Die Vorbereitung in der Wirtschaft stockt allerdings. Einer Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) zufolge fühlten sich nur 26 Prozent der Unternehmen ausreichend auf die Umstellung vorbereitet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte bereits Anfang 2026 dazu aufgerufen, Erfahrungen aus der Praxis einzubringen, um Softwareanpassungen praxisnah zu gestalten.
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Europa zieht nach
Deutschland ist mit der Umstellung nicht allein. Frankreich führt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich im Herbst 2026 ein – mit dem Format Factur-X. Polen setzte die Regelung bereits im Februar 2026 um, Belgien plant die Einführung für dieses Jahr.
Langfristig will die EU mit der Initiative „VAT in the Digital Age" (ViDA) ein harmonisiertes System etablieren. Der vollständige Übergang ist ab 2030 geplant und soll bis 2035 abgeschlossen sein. Finnland zeigt, wie es geht: Dort stiegen die Transaktionen über das Peppol-Netzwerk zwischen 2024 und 2025 um über 60 Prozent.
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Weitere Änderungen zum Jahreswechsel
Neben der E-Rechnungspflicht steigt zum 1. Januar 2027 die Künstlersozialabgabe von 4,9 auf 5,0 Prozent. Unternehmen zahlen diese Abgabe, wenn sie Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten nutzen und die Entgelte die Bagatellgrenze von 1.000 Euro überschreiten.
In der Politik wird zudem eine standardmäßige E-Bonpflicht ab 2028 diskutiert. Das Bundesfinanzministerium plant, den elektronischen Beleg als Standard zu etablieren – Papierausdrucke nur noch auf Nachfrage. Wirtschaftsverbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisieren das Vorhaben als zusätzliche Bürokratie. Auch das Bäckerhandwerk und der Hotel- und Gaststättenverband fordern eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung.
Der Zahlungsverkehr ist bereits einen Schritt weiter: Seit Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum Echtzeitüberweisungen versenden können – zum gleichen Preis wie herkömmliche Überweisungen.
