E-Rechnungspflicht, Firmen

E-Rechnungspflicht 2027: 33% der Firmen völlig unvorbereitet

03.06.2026 - 20:25:52 | boerse-global.de

Unternehmen stehen 2026 vor umfangreichen steuerlichen Neuerungen bei GoBD, E-Rechnungspflicht und Aufbewahrungsfristen.

I Love Lund Ab: Roche kauft Saga Diagnostics - Bild: über boerse-global.de
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Ob elektronische Rechnungspflicht, verkürzte Aufbewahrungsfristen oder neue KI-Regeln im Steuerrecht – deutsche Unternehmen stehen vor einem dichten Paket an Neuerungen. Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.

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GoBD: Die Grundpfeiler der digitalen Buchführung

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form – kurz GoBD – sind weiterhin das Maß aller Dinge. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitnähe, Ordnung und Unveränderbarkeit aller Buchungsdaten.

Herzstück jedes prüfungssicheren Systems ist eine umfassende Verfahrensdokumentation. Sie muss das Buchhaltungssystem, Benutzerrollen, technische Spezifikationen und Arbeitsabläufe detailliert beschreiben. Fehlt sie, drohen bei Betriebsprüfungen empfindliche Konsequenzen.

Neue Fristen für die Archivierung

Der Gesetzgeber hat die Aufbewahrungsfristen angepasst. Während Jahresabschlüsse und Kontenbücher weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt seit 2025 eine verkürzte Frist von acht Jahren für Buchungsbelege – eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Handelsbriefe bleiben sechs Jahre aufzubewahren.

Bei Systemwechseln müssen Unternehmen beachten: Der volle digitale Zugriff (Z3-Zugriff) muss fünf Jahre nach einer Migration gewährleistet sein. Wer also 2025 umgestellt hat, muss bis 2030 durchgängigen Datenzugriff sicherstellen.

E-Rechnung: Noch klafft eine Lücke

Eine aktuelle YouGov-Studie vom 2. Juni 2026 offenbart ein ernüchterndes Bild: 33 Prozent der befragten Unternehmen haben noch nie eine E-Rechnung versendet, 29 Prozent haben den Umstellungsprozess noch nicht einmal begonnen. Gerade einmal 24 Prozent der Firmen haben die Einführung vollständig abgeschlossen.

Dabei tickt die Uhr: Ab dem 1. Januar 2027 wird die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro Pflicht. Ein Jahr später, ab Januar 2028, gilt sie dann für alle Unternehmen.

Die größte Hürde? Für 36 Prozent der Firmen ist die technische Umsetzung das Hauptproblem. Immerhin 21 Prozent erstellen Rechnungen noch immer mit Standard-Textverarbeitungsprogrammen oder Tabellenkalkulationen – ein Zustand, der sich dringend ändern muss.

Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, Forschung und KI

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Mai 2026 den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Ein Kernpunkt: Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab Anfang 2029 auf ein Antragsverfahren umgestellt werden.

Positiv für innovative Unternehmen: Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro. Ein deutliches Signal für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Und dann wäre da noch das Thema Künstliche Intelligenz: Der Entwurf erlaubt den Finanzbehörden künftig, nicht-anonymisierte Steuerdaten zum Training von KI-Systemen auf internen Servern zu nutzen. Die finale Entscheidung in Steuerfällen muss aber beim Menschen bleiben. Verbände können noch bis Mitte Juni Stellung nehmen, das Kabinett befasst sich voraussichtlich im Juli mit dem Gesetz.

Gerichtsurteile schaffen neue Spielräume

Zwei Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit geben Unternehmen mehr Flexibilität:

Der Europäische Gerichtshof entschied am 11. Februar 2026: Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulässig – sofern die Rechnung bis zur Abgabe der Steueranmeldung vorliegt. Bisher scheiterten Abzüge oft daran, dass die Rechnung nicht bis zum Monatsende physisch vorhanden war.

Der Bundesfinanzhof stellte zudem klar: Die Gelangensbestätigung bleibt zwar das Standardmittel für den Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Vertrauensschutz – wenn der Unternehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nachweisen kann.

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Software und Wirtschaftsdaten 2026

Ein aktueller Vergleich von neun Lohnabrechnungsprogrammen vom Juni 2026 sieht Sage Payroll wegen seiner Automatisierungsfunktionen und des Preis-Leistungs-Verhältnisses vorn, gefolgt von Lexware Office und Dataline.

Für das Wirtschaftsjahr 2026 gelten zudem folgende Parameter:

  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde (steigt 2027 auf 14,60 Euro)
  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Kleinunternehmergrenze: 25.000 Euro
  • Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Ein besonderer Anreiz: Die degressive AfA von 30 Prozent pro Jahr gilt weiterhin für Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. Wer also investieren will, sollte das Zeitfenster nutzen.

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